EQE Ausbildung nach Art. 11 (2) (a) (ii) VEP

Patentee360

BRONZE - Mitglied
Hallo Kollegen,

ich habe im Forum leider keinen Beitrag gefunden, der meine Frage beantwortet.

Ich bin am Überlegen, ob ich die Ausbildung zum Patentanwalt nach Art. 11 (2) (a) (ii) VEP machen soll. Hat diesbezüglich jemand von euch Erfahrung? Kann man das überhaupt schaffen, wenn man die Praktikumszeit nicht unter der Aufsicht eines Patentanwalts macht? Man müsste sich ja alles quasi selber lernen.

Vielleicht kann hierzu jemand seine Erfahrungen wiedergeben.

BG
Michael
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Patentee 360,

der von Dir überlegte Weg ist keine Ausbildung zum Patentanwalt, sondern betrifft einen Weg zur Qualifizierung für eine ganz bestimmte Prüfung, nämlich zur EQE, um zugelassener Vertreter beim Europäischen Patentamt zu werden. Patentanwalt wird man dadurch nicht.

Das ist auch keine "Praktikumszeit", denn dieser Weg ist im Wesentlichen für langjährig volltags regulär beschäftigte Patentsachbearbeiter mit Universitätsstudium (Master) in einer Patentabteilung der Großindustrie vorgesehen. Solltest Du derzeit Patentsachbearbeiter in einer solchen Patentabteilung sein, wende Dich an Deinen Chef, der eigentlich Patentassessor oder zumindest auch selbst zugelassener Vertreter beim Europäischen Patentamt sein sollte, um eine vernünftige Ausbildung für diesen Weg anbieten zu können. Der kann Dir mehr darüber sagen.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

Patentee360

BRONZE - Mitglied
Hallo,

vielen Dank für deine Antwort. Da hast du natürlich Recht, das hatte ich etwas schlampig formuliert.

Das Problem ist, dass eigentlich ich alles alleine in unserer Firma mit Patenten mache (wir haben 700 Mitarbeiter). Ich bereite die Ideen so vor, dass der externe Anwalt sie anmelden kann und erledige all die firmeninternen Angelegenheiten.

Ich müsste also alles auf "eigene Faust" machen. Ich müsste mir das Patente schreiben selbst lernen, sowie das Schreiben von Bescheidserwiderungen, von Einsprüchen, ...

Kann man das alleine überhaupt schaffen?

Vielen Dank für eure Meinungen!
 

Lurchi

SILBER - Mitglied
Ohne Unterstützung des externen Anwalts sehe ich da schwarz. Aber vielleicht lässt sich mit dem ja ein Modell finden, dass ihr 1-2x pro Woche Ausbildungssachen besprecht. Der Anwalt wird das sehr wahrscheinlich abrechnen wollen, sodass dein Chef da auch mitspielen müsste.
 

kronion

GOLD - Mitglied
Ich bereite die Ideen so vor, dass der externe Anwalt sie anmelden kann und erledige all die firmeninternen Angelegenheiten.

Laut dieser Beschreibung hast Du ja nicht für Deinen "Arbeitgeber vor dem EPA gemäß Artikel 133 Absatz 3 EPÜ gehandelt", wie gefordert nach Art. 11(2)a)ii) VEP.

Lurchis Vorschlag wäre bestimmt einen Versuch wert.
 

Patentee360

BRONZE - Mitglied
Vielen Dank für eure Antworten.

@kronion: Das ist natürlich richtig, ich würde mir eine solche Vollmacht vom Arbeitgeber erst dann geben lassen, wenn ich weiß, dass mein "Ausbildungsmodell" Erfolgschancen hat. Das Thema soll innerhalb der Firma keine zu hohen Wellen schlagen, bevor nicht alles geklärt ist.

@lurchi: Das wäre einen Versuch wert, ich werde darüber nachdenken, vielen Dank!

BG
Michael
 

Blood für PMZ

*** KT-HERO ***
Hallo Patentee360,

angesichts der Schilderung Deiner Situation hätte ich da gewisse Bedenken, ob das so ein guter Plan ist. Aber das musst Du entscheiden. Ein Grund dabei ist folgender:

Die Durchfallraten in der EQE liegen bei deutschen und meiner Erinnerung nach auch bei österreichischen Bewerbern bei etwa 75 % bis 80 %; es besteht jedes Jahr etwa ein Viertel der Teilnehmer, die mitgeschrieben haben. Zahlen gibt's beim epi, also der Vereinigung der zugelassenen Vertreter beim Europäischen Patentamt. Das Prüfungssystem wird zwar gerade auf ein anderes Modell mit vorgeschalteter Vorprüfung umgestellt, damit durchfallgefährdete Teilnehmer vorher ausgesiebt werden und rechtzeitiger umsteuern können, im Ergebnis ändert das für Dich aber nichts.

Da man die Prüfung beliebig häufig wiederholen kann, kostet das Durchfallen nur Geld und Zeit, ist aber für viele, die diesen Weg nehmen, einfach eine einkalkulierte Warteschleife von ein, zwei oder drei Jahren. Irgendwann haut es hin. Bis dahin verdient man eben etwas weniger im Beruf und muss oder besser kann immer wieder Vorbereitungskurse durchlaufen, die ja reichlich angeboten werden.

Du aber hast als einziger Patentmensch in Deiner Firma ein gewisses Standing, damit Dich die Erfinder und die Geschäftsleitung ernst nehmen. Du bist quasi Leiter einer Einmannabteilung. Wenn Du da jetzt des Öfteren durchfällst, was ja vollkommen normal wäre und angesichts einer eher autodidaktischen Lernweise sogar für ein oder zwei Jahre mit Prüfungen wahrscheinlich ist, dürfte das auf Dein Image nachteilig durchschlagen, obwohl das eigentlich nicht Dein Verschulden ist. Dies umsomehr, wenn Dein Arbeitgeber da noch Rechnungen von Euren externen Patentanwälten für Ausbildungsnachmittage bekommt und Du an diesen Nachmittagen auch noch in der Firma fehlst.

Aber alle Risikoabschätzungen fallen hier ganz klar in Deinen Bereich. Es gibt sehr viele Wege, die Du gehen kannst.

Frohes Schaffen

Blood für PMZ
 

Patentee360

BRONZE - Mitglied
Hallo Blood für PMZ,

vielen Dank für deine Einschätzung,

das Problem mit meinem Ansehen sehe ich nicht so dramatisch. Offiziell mache ich das mit der Vollmacht deswegen, um zumindest mal die Voraussetzung zu haben, irgendwann zur EEP antreten zu können. Ob und wann ich dann tatsächlich antrete, weiß in der Firma dann niemand - und wenn ich die Prüfung nie schaffen sollte (ich offiziell nie zur Prüfung angetreten bin), dann hatte ich beruflich eben nicht die Zeit mich darauf vorzubereiten. Bei der Erteilung der Vollmacht werde ich das dementsprechend kommunizieren.

Das größte Problem sehe ich in den Teilen A, B und C. Teil D glaube ich (obwohl er brutal schwer ist), dass ich mir im Selbststudium mit Deltapatents usw. irgendwann beibringe, den Stoff (bis auf die Fristen) brauche ich jetzt zum Teil auch in der Arbeit. Für den C-Teil gibt es das "C-Book", aber ich bezweifle trotzdem, dass das gut geht. Ich müsste viele Anmeldungen, Bescheidserwiderungen und Einsprüche schreiben - und auch ein Feedback dazu bekommen, damit ich es lerne. Und das wird glaube ich so neben der Arbeit nicht gehen.

Ich habe heute mit unserem Anwalt in München bzgl. meinem Anliegen telefoniert. Der hat gemeint, er hat keine freie Zeit mehr (ich glaube aber, er will das einfach nicht, weil ich ihm ja dann als fertiger Anwalt seine Arbeit wegnehmen könnte, was ich auch irgendwie verstehe).

Will mich von euch wer ausbilden? :) :)

Würdet ihr an meiner Stelle das Handtuch schmeißen oder einige Jahre lang neben der Arbeit lernen und es doch versuchen?

BG
 

Asdevi

*** KT-HERO ***
Das größte Problem sehe ich in den Teilen A, B und C. Teil D glaube ich (obwohl er brutal schwer ist), dass ich mir im Selbststudium mit Deltapatents usw. irgendwann beibringe, den Stoff (bis auf die Fristen) brauche ich jetzt zum Teil auch in der Arbeit. Für den C-Teil gibt es das "C-Book", aber ich bezweifle trotzdem, dass das gut geht. Ich müsste viele Anmeldungen, Bescheidserwiderungen und Einsprüche schreiben - und auch ein Feedback dazu bekommen, damit ich es lerne. Und das wird glaube ich so neben der Arbeit nicht gehen.

Dein Nachteil ist vermutlich geringer, als du denkst, denn die A- und C-Teile sind vollständig praxisfremd. Kein Anwalt bei Trost würde eine Anmeldung oder einen Einspruch so schreiben, wie es die EQE verlangt. Das ist also für jeden das Erlernen einer völlig neuen Disziplin, egal wieviel Praxis man hat.

Der B-Teil ist eher praxisnah und verlangt Dinge, die ein Kandidat die drei Jahre vorher gemacht haben sollte. Hat auch die besten Quoten. Wenn du natürlich nie Bescheide beantwortest, hast du da einen Nachteil.

D ist Auswendiglernen und Organisation (man muss die Antwort nicht wissen, nur wissen, wo es steht, und in 10 Sekunden finden. Dann ist alles gut). Trifft, würde ich sagen, alle eher gleich schwer.
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
Ich bin wohl einer der wenigen hier im Forum oder überhaupt, die von den von Patentee360 angedachten Weg zum zugelassenen Vertreter gegangen sind. Er ist hart und steinig.

Lurchi sieht ohne Unterstützung eines externen Anwalts schwarz. Ich habe es ohne solche Unterstützung geschafft.

Dazu waren nötig (in ungefähr zeitlicher Reihenfolge):
1.'Fachwissen' vom mittlerweile verstorbenen PA Schlagwein gelesen und gelernt,
2. Kurse u.a. beim ForumInstitut zum Patenreferenten besucht (eine Woche)
3. Allgemeine Vollmacht beim damaligen Arbeitgeber und viel Freiraum vom Arbeitgeber, dem ich immer noch dankbar bin
4. Den Freiraum habe ich auch genutzt, um eine Vielzahl von Fällen selbständig zu bearbeiten
5. Fernstudium in Hagen als Gasthörer. PA Cohausz hatte damals eine einjähriges Studium mit Abschluß Patentingenieur/Patentreferent angeboten
6. Buch gelesen: A Complete Guide to Passing the European Qualifying Exam (gibt es schon lange nicht mehr in einer aktuellen Fassung)
7. CEIPI-Grundkurs in München über zwei Jahre
8. Ein hartgesottener Mitstreiter in vergleichbarer Situation bei der Vorbereitung auf A, B und C
(Üben, Üben, Üben ! ! ! )
9. CEIPI-Kurse zur Vorbereitung auf C (incl C Book) und D
10. Ein Privatleben, das den Stress aushält (Frau und Kindern bin ich auch dankbar)
11. Delta Patents Bücher Methodology C und Übungshefte
12. Delta Patents Bücher D
13. Frustrationstoleranz (A, B und D auf Anhieb bestanden, aber C . . .) und jahrelange Hartnäckigkeit
14. Viele Abende, Urlaubstage und Wochenenden

Mittlerweile gibt es die Delta Patents Kurse zur Prüfungsvorbereitung auch auf Deutsch - sie sind aber teurer als CEIPI.

Rückblickend liefs ganz gut - hat halt acht Jahre gedauert.
und jedes Frühjahr wieder das Gefühl 'im MOC ist wieder EQE - und ich darf gar nicht mehr mitmachen' ist einfach unbeschreiblich.
(für Patentee360:
MOC ist eine Messehalle in München, in der hunderte Prüflinge an zu kleinen Tischen sich tagelang die Finger wund schreiben
Wenn man nicht alle Teile schreibt oder besteht, kam immer ein Brief: Sie dürfen nur die Teile wiederholen, die mit 'Nicht Bestanden' gewertet wurden)
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
@Asdevi: den oben erwähnten Freiraum habe ich am Anfang hauptsächlich genutzt, um Mitt. Art 94(3) zu beantworten, also für den B-Teil zu üben
Aus den Fehlern meines ansonsten sehr geschätzten Vorgängers bei der Abfassung dieser Anmeldungen habe ich viel gelernt.
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
Das mit dem Standing in der Firma war auch bei mir kein Problem: Wo keiner ist, der die Prüfung überhaupt kennt, glauben einem auch alle, dass sie schwer ist - und man muss ja auch nur mit den Gutwilligen und Verschwiegenen drüber reden. Da ist Patentee360's Plan sicher ok.
 

ConfoosedPhysicist

GOLD - Mitglied
Ach ja, und nur der Vollständigkeit halber:
Der Vorgänger hatte es auch versucht - und vor der Rente nicht mehr geschafft
Der Mitstreiter hat auch nur A und B bestanden - an D hat er sich auch wegen der Arbeitsbelastung (richtig viel Lernen) bis heute nie versucht

Aber: Ich habe im ersten Anlauf D bestanden - 2011, einen der härtesten D-Teile aller Zeiten
 
Oben