DE Ausbildung berufsbegleitend?

B

Beate

Guest
Hallo,

ich frage mal ganz naiv ob man sich auch zum patentanwalt ausbilden lassen kann ohne vollzeit zeit zu haben? ich habe ein kleine tochte und habe nur halbtags, bzw. abends zeit. gibt es so etwas auch komplett berufsbegleitend oder als fernstudium oder ähnliches? wer hat Erfahrung? Ich bin Naturwissenschaftlerin mit
Erfahrung im der Wirtschaft.

Für Antworten wäre ich dankbar!
 
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X-Ray

Guest
Hallo Beate,

eine berufbegleitende Ausbildung zum PA gibt es nicht. Vielmehr schreibt die PatAnwO Vollzeit vor, wenn auch nicht explizit genannt (§ 7 PatAnwO). Das Fernstudium in Hagen ist ohnehin obligatorisch, reicht aber nicht aus um Patentanwalt zu werden.

cu

X-Ray
 
G

Gast999

Guest
Wobei zu ergänzen ist, daß man sich für das Studium in Hagen sowieso nur als Kandidat bzw. nach 5 Jahren einschlägiger Berufserfahrung über die Patentanwaltskammer immatrikulieren lassen kann.

BTW: Bei der EQUE geht doch Folgendes: Teilzeit z.B. 20 h/Woche = 6 statt 3 Jahre (Normalfall, Liste A). Geht das bei der deutschen Prüfung nicht? Frage nur aus Neugier.
 
M

MynonA

Guest
... außerdem kenne ich einige Kandidaten, denen ihre Kanzlei im zweiten Ausbildungsjahr einen Home-office-Arbeitsplatz eingerichtet hat, die dann also bei vollständig freier Zeiteinteilung arbeiten können.

Ob das sinnvoll ist, sei erst einmal dahingestellt, da ihnen dadurch natürlich auch die Möglichkeit einer unmittelbaren Betreuung durch den Ausbilder genommen wurde.

Aber spätestens in den 8 Monaten Amtsjahr wirst Du persönlich & in Vollzeit im Amt/Gericht erscheinen müssen... (und ob das DPMA/BPatG über einen Betriebskindergarten verfügt, ist mir leider nicht bekannt).

Viel Glück jedenfalls,

M.
 
B

Beate

Guest
Danke für die Antworten.
Dann ist der Gedanke ja wohl gestorben. Kind geht für mich immer noch vor, da ist an Vollzeit nicht zu denken.

Vg
 
G

GAST_DELETE

Guest
Da läßt Du Dich aber schnell abschrecken! Als PA (und - wenn die Kanzlei mitspielt - auch als Kandidat) kann man sich seine Zeit sehr gut selbst einteilen. Zunächst ist relevant, wieviel Anmeldungen, Bescheide usw. Du pro Woche machst und nicht wo Du die bearbeitest.
Das geht in der Industrie bei einem gewissen Level so nie (habe einige Jahre Erfahrung). Deine Ausbilder muß ja nicht neben Deinem Schreibtisch stehen. Das reicht völlig, wenn man regelmäßig die erstellten Arbeiten zusammen bespricht. Bzgl. der Wochenstundenzahl würde ich mal am Amt nachfragen. Ich habe gehört, dass nicht alle Kandidaten 40h Verträge haben.
Aber (auch aus eigener Erfahrung): Arbeit und Kind werden Dich komplett auslasten - Pausen gibt es dann nicht mehr.

Viele Grüße
 
M

MynonA

Guest
Alternativvorschlag:

Hast Du schon mal überlegt, einfach als "Sachbearbeiterin" in einer Kanzlei anzufangen (d.h., ohne als Kandidatin gemeldet zu sein)?

Etliche Kanzleien bieten derartige Stellen an, Du würdest dann in demselben Tätigkeitsfeld wie als Kandidatin arbeiten und lediglich etwas mehr Geld erhalten ;o)

Vielleicht läßt sich ja da etwas mit einer Home-Office-Stelle bewerkstelligen (ggf. könntest Du ja Deinen Zwerg das erste halbe Jahr auch mit in die Kanzlei nehmen).

Ein weiterer Vorteil dieses Arrangements besteht darin, daß Dich Deine Kanzlei dann zur Ausbildung anmelden könnte, wenn Dein Zeitplan aufgrund der Schulpflicht etwas weniger eng wird.

Oder Du fängst in einer Industriabteilung als Sachbearbeiterin in einem Unternehmen an, das über einen Betriebskindergarten verfügt...

Wenn Dich diese Tätigkeit ernsthaft interessiert, läßt sich da 100 %ig auch für Dich ein Weg finden. Wenn Du hingegen bloß locker mit dem Gedanken spielst, könnte das dann in der Tat ein wenig zu aufwändig (brrr...) werden.

Gruß,

M.
 
K

Kommentator

Guest
MynonA schrieb:
aufwändig (brrr...)
Wenn der Schüttelfrost von der neuen Rechtschreibung kommt: Die erlaubt auch das (viel lesefreundlichere) "aufwendig". Zum Glück, sonst würde ich mir überlegen auszuwandern.
 

quiddi

Schreiber
Vielmehr schreibt die PatAnwO Vollzeit vor, wenn auch nicht explizit genannt (§ 7 PatAnwO).
Woher nimmst du diese Information?

Ich bin in einer Industriepatentabteilung. In Anbetracht der momentanen wirtschaftlichen Lage des Unternehmens hat man im gesamten Unternehmen die Arbeitszeiten gekürzt. Demnach habe ich keine 40h Woche mehr. Somit müsste ich ggf. später ins Amtsjahr starten. Ich finde aber keine Rechtsprechung, dass die PatAnwO "Vollzeit" vorschreibt und wie der Begriff "Vollzeit" juristisch definiert ist.
 

Lysios

*** KT-HERO ***
Schau Dir mal § 8 Abs. 1 PatAnwAPrV an.

Für die Abgrenzung Vollzeit vs. Teilzeit siehe § 2 TzBfG. Bei 38 Stunden in der Woche sollte es auch keine Probleme geben. Die IG-Metall Tarifverträge haben ja je nach Branche wöchentliche Arbeitszeiten von 35, 36 oder 37 Stunden. Wenn Du in der jeweiligen Branche arbeitest, sollte das daher auch noch als Vollzeit funktionieren.
 

cotardious

BRONZE - Mitglied
Ich kenne einen Kandidaten, der seit einigen Monaten in Teilzeit arbeitet (halbtags) und das scheint kein Problem für den deutschen Weg zu sein, außer, dass sich natürlich der Eintritt ins Amtsjahr verschiebt.
 
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