Hallo,
mein Kollege der das Thema ArbnErfG bearbeitet hat das Unternehmen verlassen, nun habe ich folgenden Fall auf dem Tisch und weiß nicht so recht weiter ...
Erfinder weigert sich Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu unterschreiben in dem steht, dass mit der Unterzeichnung sämtliche Ansprüche abgegolten sind. Er behauptet, damit wären auch seine Ansprüche aus dem ArbnErfG abgegolten, womit er nicht einverstanden ist, zumal für die Zukunft auch Pauschalvergütungen vorgesehen waren + ggf. zusätzliche Erfindervergütung je nach Sachverhalt in der Zukunft.
Ich denke da hat er recht und das ist in der Abfindungssumme auch nicht berücksichtigt.
Die Frage ist nun, wie man so etwas fair lösen kann, idealerweise durch eine Ergänzung im Aufhebungsvertrag.
Alternativ könnte man die Abfindungssumme erhöhen und den Wert der Anmeldungen abschätzen, aber das scheint mir eher ein "Glaskugellesen" zu sein, weil niemand weiß was die Zukunft bringt.
Habt Ihr ein paar Tipps, wie man das schnell und unbürokratisch lösen kann ?
mein Kollege der das Thema ArbnErfG bearbeitet hat das Unternehmen verlassen, nun habe ich folgenden Fall auf dem Tisch und weiß nicht so recht weiter ...
Erfinder weigert sich Aufhebungsvertrag mit Abfindung zu unterschreiben in dem steht, dass mit der Unterzeichnung sämtliche Ansprüche abgegolten sind. Er behauptet, damit wären auch seine Ansprüche aus dem ArbnErfG abgegolten, womit er nicht einverstanden ist, zumal für die Zukunft auch Pauschalvergütungen vorgesehen waren + ggf. zusätzliche Erfindervergütung je nach Sachverhalt in der Zukunft.
Ich denke da hat er recht und das ist in der Abfindungssumme auch nicht berücksichtigt.
Die Frage ist nun, wie man so etwas fair lösen kann, idealerweise durch eine Ergänzung im Aufhebungsvertrag.
Alternativ könnte man die Abfindungssumme erhöhen und den Wert der Anmeldungen abschätzen, aber das scheint mir eher ein "Glaskugellesen" zu sein, weil niemand weiß was die Zukunft bringt.
Habt Ihr ein paar Tipps, wie man das schnell und unbürokratisch lösen kann ?