ArbnErfG Arbeitnehmererfindung Vergütungsanspruch

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BrotmitHonig

Schreiber
Hallo zusammen,

mein Vater, der eine weitreichende und sehr profitable Erfindung bei seinem alten Arbeitgeber gemacht hat, wurde dafür noch nicht vergütet. Über Anregungen aus dem Forum wäre ich sehr dankbar.

Die Erfindung würde damals nicht von dem Arbeitgeber selber, sondern der Holdinggesellschaft zum Patent angemeldet. Der damalige Arbeitgeber ist nun insolvent gegangen und wurde verkauft/übernommen??. Die Holding möchte das Patent jetzt anscheinend an den Käufer der insolventen Sparte verkaufen und meinen Vater ohne Anerkennung des Anspruchs pauschal mit wenig Geld abfinden.

Für mich ist besonders unklar, wie das Patent von der Holding angemeldet werden konnte, da es ja nicht der Arbeitgeber war.

Über eine Einschätzung wäre ich sehr dankbar.
 

Redakteur

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Tut mir leid, aber dies ist kein Rechtsberatungsforum, sondern ein Forum zum Austausch unter Patentanwaltsbewerbern. Der Thread wird daher geschlossen.

D. Gröbel
Redakteur
 
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