pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
ein Arbeitnehmer, der bei der Firma A in Deutschland beschäftigt ist, macht eine Erfindung, die anschließend erfolgreich zum Europäischen Patent angemeldet wird. Er wird vergütet nach den Umsatzzahlen, die die Firma A mit dem Produkt macht.
Außerdem verkauft die Firma A die Produkte sehr günstig an die Firma B in Frankreich, die zusammen mit der Firma A einem Konzern angehört. Der Arbeitnehmer möchte nun auch aufgrund des von der Firma B getätigten Weiterverkaufs vergütet werden, zumal erst durch den Weiterverkauf des Produktes ein adäquater Gewinn erzielt wird.
Geht da was? Ich denke nur, wenn der Arbeitnehmer vom Konzern beschäftigt wird, oder?
pak
ein Arbeitnehmer, der bei der Firma A in Deutschland beschäftigt ist, macht eine Erfindung, die anschließend erfolgreich zum Europäischen Patent angemeldet wird. Er wird vergütet nach den Umsatzzahlen, die die Firma A mit dem Produkt macht.
Außerdem verkauft die Firma A die Produkte sehr günstig an die Firma B in Frankreich, die zusammen mit der Firma A einem Konzern angehört. Der Arbeitnehmer möchte nun auch aufgrund des von der Firma B getätigten Weiterverkaufs vergütet werden, zumal erst durch den Weiterverkauf des Produktes ein adäquater Gewinn erzielt wird.
Geht da was? Ich denke nur, wenn der Arbeitnehmer vom Konzern beschäftigt wird, oder?
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