Praxis Arbeiten als EPV in der Schweiz

Pat-Ente

*** KT-HERO ***
Ich glaube auch nicht, dass man als Patentanwalt so leicht beim EPA unterkommt, als Deutscher sowieso nicht mehr. Die Denkweise ist doch eine ganz andere, und das wissen die EPA-Leute auch.

Wie ich es aus Gesprächen mit EPA-Mitgliedern entnommen habe, hat man als Deutscher nicht zwingend schlechtere Chancen als mit anderer Nationalität (und hat evtl. einen Sprachenvorteil), ABER man wird wohl keinen Posten in München bekommen, sondern eher in Den Haag. Was auch schön ist, aber wahrscheinlich würden die meisten lieber in München bleiben.
 

grond

*** KT-HERO ***
Insoweit dürfte es sehr schwer sein, dort (noch) unterzukommen.

Ach, für uns Fans langer Ausbildungswege ist das ein Klacks: man muss sich einfach vier Jahre als Soldat in der Luxemburgischen Armee verpflichten und Lëtzebuerger Platt lernen, dann bekommt man die Luxemburgische Staatsangehörigkeit. Mit der geht es dann beim EPA ganz schnell...

Dass das EPA den Nationenschlüssel immer wieder verleugnet, ist bekannt. Dennoch komisch, wenn Bewerber aus Staaten, die gerade erst dem EPÜ beigetreten sind, auch ohne DE-, FR-, EN-Sprachkenntnisse sofort eingestellt werden, andere hingegen nicht einmal zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden...
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Allerdings. Ich kenne mehrere deutsche Patentanwälte mit guten Noten und Erfahrung, 3 Sprachen fließend und fürs Fachgebiet gut passend, die nicht mal zum Vorstellungsgespräch eingeladen wurden....
Insoweit dürfte es sehr schwer sein, dort (noch) unterzukommen.

Kann ich so nicht bestätigen. Aber vielleicht hat sich da in den letzten zwei bis drei Jahren
auch etwas geändert.

Der mir als Prüfer bzw. Schriftführer entgegengetretene Patentassessor
(oder verliert man diese Bezeichnung mit einer anschließenden Tätigkeit als Prüfer?)
ist seit ca. 8-10 Jahren beim EPA.

Der mir näher bekannte PA mit Absage vom EPA wurde immerhin zum
Vorstellungsgespräch eingeladen.

Beide hatten die deutsche Nationalität. Der Prüfer war/ist in München tätig.
Und der Bewerber wäre auch in München tätig geworden.

Außerdem sollte es kein Geheimnis sein, dass viele Münchener Kandidaten
überwiegend EP-Akten bearbeiten. Beim sklavischen Befolgen der "Richtlinien"
(nicht mein Ding) gibt es da überhaupt keine Denkunterschiede.

Dass das EPA die Prüfer mit erfolgreich abgelegter EQE als "Patentanwalt" zählt
bzw. erfasst, kann/mag ich mir nur schwer vorstellen.
 

Aktenwaelzer

SILBER - Mitglied
Im EPA gibt es keine "Patentanwälte".

Es gibt Prüfer, die vor ihrem Eintritt ins EPA Patentanwalt in Deutschland oder in einem anderen Land waren. Es gibt Prüfer, die vor dem Eintritt ins EPA die EQE bestanden haben. Es gibt Prüfer, die während ihrer EPA-Zeit die EQE mitschreiben. Es gibt auch Prüfer, die nichts von alledem gemacht haben.

Für die Arbeit als Prüfer ist das, abgesehen vielleicht von einem gewissen Erfahrungsvorsprung und möglicherweise besserer Einsicht in die Reaktionen der Anmelder, belanglos. Man hat im Prinzip weder Vor- noch Nachteile dadurch. Ein Großteil der Arbeit besteht sowieso aus Recherche, was mit klassischer Anwaltstätigkeit nichts zu tun hat.

Dass viele v.a. jüngere Prüfer die EQE mitschreiben hat, abgesehen von persönlichem Interesse, auch damit zu tun, dass sie sich den Weg in die Industrie oder in Anwaltskanzleien (weniger DE/UK/FR, eher andere Länder) offenhalten wollen, falls ihnen nach einiger Zeit die Arbeit nicht mehr gefällt oder sie (bzw. meistens eher ihre Partner/Familien) es in München/Den Haag nicht mehr aushalten. Schaut Euch mal die Webseiten z. B. spanischer Anwaltskanzleien an, wie viele ehemalige EPA-Prüfer dort arbeiten. Auch in bekannten Schweizer Chemie- bzw. Pharmazieunternehmen sollen sich Patentreferenten mit derartigen Lebensläufen tummeln.

Uff, gerade noch die Kurve zum Ausgangsthema gekriegt ;-)
 

kand-pat

BRONZE - Mitglied
Laut EPA verdient ein Prüfer 4200-8000 EUR/Monat netto (Grundgehalt). Das konkrete Grundgehalt ist von der Erfahrung abhängig.
http://www.epo.org/about-us/jobs/vacancies/examiners.html

Die Besoldung am EPA erfolgt meinem Verständnis nach entsprechend der Regeln der koordinierten Organisationen:
http://www.auswaertiges-amt.de/DE/A...Allgemeines/AllgemeineInformationen_node.html

Die Gehälter am EPA sollten daher in etwa denen der OECD entsprechen (siehe Besoldung, die unter dem obigen Link genannt wird).

Hier findet sich ein Vergleich der Funktionsbezeichnungen der Besoldungsgruppen verschiedener internationaler Organisationen:
http://www.auswaertiges-amt.de/cae/...icationFile/173091/Funktionsbezeichnungen.pdf

Ein EPA Prüfer wird meines Wissens nach in Besoldungsgruppen A2/A3 eingestuft.

Ein technisch vorgebildetes oder rechtskundiges Mitglied einer Beschwerdekammer des EPA wird in A5 eingestuft. Die Grundbezüge sind zwischen 8961 und 12741 EUR/Monat netto (Stand 1.7.2011).
http://www.oepm.es/export/sites/oep...cionados/sobre_oepm/Empleo/INFO_D_12_2011.pdf

Die Besoldungsstufen der WIPO entsprechen denen der Vereinten Nationen.
http://www.wipo.int/export/sites/www/erecruitment/en/pdf/professional.pdf


Für alle, die an den Gehältern interessiert sind, die beim EPA gezahlt werden, kann ich das Studium des Sozialberichtes 2013 empfehlen.

http://www.epo.org/news-issues/news/2014/20140708_de.html

Dort finden sich ganz am Ende des PDF Gehaltstabellen, die das Gehalt nach Standort, Stufe und Erfahrungsstufe aufschlüsseln.

Auch ansonsten ist der Bericht sehr interessant. Z.B. Anzahl der Prüfer/ Mio Einwohner, Pensionszahlungen, etc.

Viel Spaß beim Lesen
Kand-pat
 
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