Ansprüche Formulieren

Student

GOLD - Mitglied
Hallo zusammen,

eine Patentschrift gliedert sich ja in der Regel in eine mehr oder weniger umfangreiche Beschreibung der Anmeldung, in der häufig die bereits bestehende Techniken samt deren durch die Erfindung geheilten Nachteile dargestellt werden. Ihr folgen dann die Patentansprüche und Zeichnungen.

Frage: Gibt es Vorschriften/Richtlinien, wie die Patentansprüche verfasst werden müssen?

Und/Oder kann man sagen, dass "Anspruch 1" quasi die gesamte Erfindung umreißen muss, und alle weiteren Ansprüche nur noch detailliertere Betrachtungen davon sind, auf welche Art und Weise nun konkret die Umsetzung von (in letzter Konsequenz) Anspruch 1 erfolgt?

Des weiteren frage ich mich in diesem Zusammenhang gelegentlich, wieso Ansprüche teilweise grundlos (?) aufgeteilt werden, anstatt alles in einen zu packen? Beispiel: DE 10 2007 028 939 A1

Hier kann man doch wenigstens Ansprüche 2-5 im Grunde und salopp gesagt zusammenfassen zu: "...gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch Induktion ... die Form der jeweiligen Laufschaufeln zwischen mindestens zwei geometrischen Formen stufenlos über ein regelbares elektromagnetisches Feld veränderbar ist, wobei ohne anliegendes Feld eine erste geometrische Form angenommen wird"?!


Viele Grüße
Student
 

Fragender

GOLD - Mitglied
Und/Oder kann man sagen, dass "Anspruch 1" quasi die gesamte Erfindung umreißen muss, und alle weiteren Ansprüche nur noch detailliertere Betrachtungen davon sind, auf welche Art und Weise nun konkret die Umsetzung von (in letzter Konsequenz) Anspruch 1 erfolgt?
Grob gesagt: Ja.

Des weiteren frage ich mich in diesem Zusammenhang gelegentlich, wieso Ansprüche teilweise grundlos (?) aufgeteilt werden, anstatt alles in einen zu packen? Beispiel: DE 10 2007 028 939 A1

Hier kann man doch wenigstens Ansprüche 2-5 im Grunde und salopp gesagt zusammenfassen zu: "...gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch Induktion ... die Form der jeweiligen Laufschaufeln zwischen mindestens zwei geometrischen Formen stufenlos über ein regelbares elektromagnetisches Feld veränderbar ist, wobei ohne anliegendes Feld eine erste geometrische Form angenommen wird"?!
Die Ansprüche unterscheiden sich deutlich, daher sollte man sie nicht zusammenfassen - würde man sie zusammenfassen, dann würden die allgemeineren Varianten nicht mehr als Anspruch auftauchen...

Meine Zusammenfassung der interessanten Punkte der Ansprüche:
Anspruch 2: ... durch Induktion ...
Anspruch 3: ... durch die Größe (=Stärke?) des Feldes ...
Anspruch 4: ... wenn kein Feld, dann erste Form...
Anspruch 5: keine "Speicherung" der angenommenen Form, wenn Feld wegfällt, dann wieder Form 1

Viel Spass noch beim Auseinandernehmen...
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Ich kann noch auf die Richtlinien des EPA verweisen, in denen sehr viele Beispiele aufgeführt sind.

Alex
 

PAPA

GOLD - Mitglied
Das korrekte Formulieren der Patentansprüche ist beinahe das Wichtigste an einer Patentanmeldung.

Die "Regeln" hierfür ergeben sich implizit aus dem Gesetz, denn einerseits muss der Gegenstand eines Patentspruchs "neu" und "erfinderisch" gegenüber dem vorbekannten Stand der Technik sein und andererseits wird der Schutzumfang eines Patents durch den bzw. die Patentansprüche definiert.

Für einen breiten Schutz => so wenig beschränkende Merkmale wie möglich

Zur Schutzfähigkeit => soviele Merkmale wie nötig
 

Student

GOLD - Mitglied
Die Ansprüche unterscheiden sich deutlich, daher sollte man sie nicht zusammenfassen - würde man sie zusammenfassen, dann würden die allgemeineren Varianten nicht mehr als Anspruch auftauchen...

Meine Zusammenfassung der interessanten Punkte der Ansprüche:
Anspruch 2: ... durch Induktion ...
Anspruch 3: ... durch die Größe (=Stärke?) des Feldes ...
Anspruch 4: ... wenn kein Feld, dann erste Form...
Anspruch 5: keine "Speicherung" der angenommenen Form, wenn Feld wegfällt, dann wieder Form 1
Okay, das heißt also: Würde man alle Merkmale in einen (1) Anspruch schreiben, wäre der Schutzumfang auf die verUNDete Verknüpfung der aufgeführten Merkmale beschränkt. Bei einer "Aufdröselung" in mehrere Ansprüche hingegen hat man den Schutzumfang auf quasi beliebige Kombinationen der einzelnen Merkmale ausgeweitet.


Wie habt ihr das (richtige) Formulieren der Ansprüche anfangs gelernt, und nach welcher Zeit hat man die richtige Blickweise dafür entwickelt?

Grüße
Student
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
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Man übt immer, da man ja auch das Feedback des Prüfers erhält. Unter guter Anleitung braucht man ein halbes bis ein Jahr.

Gruß
alex
 
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