Hallo zusammen,
eine Patentschrift gliedert sich ja in der Regel in eine mehr oder weniger umfangreiche Beschreibung der Anmeldung, in der häufig die bereits bestehende Techniken samt deren durch die Erfindung geheilten Nachteile dargestellt werden. Ihr folgen dann die Patentansprüche und Zeichnungen.
Frage: Gibt es Vorschriften/Richtlinien, wie die Patentansprüche verfasst werden müssen?
Und/Oder kann man sagen, dass "Anspruch 1" quasi die gesamte Erfindung umreißen muss, und alle weiteren Ansprüche nur noch detailliertere Betrachtungen davon sind, auf welche Art und Weise nun konkret die Umsetzung von (in letzter Konsequenz) Anspruch 1 erfolgt?
Des weiteren frage ich mich in diesem Zusammenhang gelegentlich, wieso Ansprüche teilweise grundlos (?) aufgeteilt werden, anstatt alles in einen zu packen? Beispiel: DE 10 2007 028 939 A1
Hier kann man doch wenigstens Ansprüche 2-5 im Grunde und salopp gesagt zusammenfassen zu: "...gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch Induktion ... die Form der jeweiligen Laufschaufeln zwischen mindestens zwei geometrischen Formen stufenlos über ein regelbares elektromagnetisches Feld veränderbar ist, wobei ohne anliegendes Feld eine erste geometrische Form angenommen wird"?!
Viele Grüße
Student
eine Patentschrift gliedert sich ja in der Regel in eine mehr oder weniger umfangreiche Beschreibung der Anmeldung, in der häufig die bereits bestehende Techniken samt deren durch die Erfindung geheilten Nachteile dargestellt werden. Ihr folgen dann die Patentansprüche und Zeichnungen.
Frage: Gibt es Vorschriften/Richtlinien, wie die Patentansprüche verfasst werden müssen?
Und/Oder kann man sagen, dass "Anspruch 1" quasi die gesamte Erfindung umreißen muss, und alle weiteren Ansprüche nur noch detailliertere Betrachtungen davon sind, auf welche Art und Weise nun konkret die Umsetzung von (in letzter Konsequenz) Anspruch 1 erfolgt?
Des weiteren frage ich mich in diesem Zusammenhang gelegentlich, wieso Ansprüche teilweise grundlos (?) aufgeteilt werden, anstatt alles in einen zu packen? Beispiel: DE 10 2007 028 939 A1
Hier kann man doch wenigstens Ansprüche 2-5 im Grunde und salopp gesagt zusammenfassen zu: "...gemäß Anspruch 1, dadurch gekennzeichnet, dass durch Induktion ... die Form der jeweiligen Laufschaufeln zwischen mindestens zwei geometrischen Formen stufenlos über ein regelbares elektromagnetisches Feld veränderbar ist, wobei ohne anliegendes Feld eine erste geometrische Form angenommen wird"?!
Viele Grüße
Student