Kurt
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen.
Die Erfindung bestehe in einem Baukastensystem mit einem Grundbauteil G sowie mit zwei Baugruppen B1 und B2, welche untereinander sowie mit dem Grundbauteil G verbindbar sind.
Wie sieht hier eine mögliche Anspruchsformulierung aus.
So?
1. Grundbauteil G eines Modulsystems M,
gekennzeichnet durch ABC.
[...]
7. Baugruppe B1 für Modulsystem M
zur Verbindung mit G,
gekennzeichnet durch UVW.
[...]
12. Baugruppe B2 für Modulsystem M
zur Verbindung mit G und B1,
gekennzeichnet durch XYZ.
Die Erfindung ergibt sich (nur) anhand modularen Zusammenwirkens von Grundbauteil G mit den Baugruppen B1 und B2.
Sind die drei 'unabhängigen' Hauptansprüche 1, 7 und 12 erteilbar, auch wenn ABC, UVW und XYZ (jeweils für sich genommen) aus dem SdT bekannt sind?
Die Erfindung bestehe in einem Baukastensystem mit einem Grundbauteil G sowie mit zwei Baugruppen B1 und B2, welche untereinander sowie mit dem Grundbauteil G verbindbar sind.
Wie sieht hier eine mögliche Anspruchsformulierung aus.
So?
1. Grundbauteil G eines Modulsystems M,
gekennzeichnet durch ABC.
[...]
7. Baugruppe B1 für Modulsystem M
zur Verbindung mit G,
gekennzeichnet durch UVW.
[...]
12. Baugruppe B2 für Modulsystem M
zur Verbindung mit G und B1,
gekennzeichnet durch XYZ.
Die Erfindung ergibt sich (nur) anhand modularen Zusammenwirkens von Grundbauteil G mit den Baugruppen B1 und B2.
Sind die drei 'unabhängigen' Hauptansprüche 1, 7 und 12 erteilbar, auch wenn ABC, UVW und XYZ (jeweils für sich genommen) aus dem SdT bekannt sind?