Ally McBeal
Vielschreiber
Ich habe mal ne Frage zur Anmeldung bei Ausbildungsbeginn:
In der PaAPrVO §2 (2) 3. steht, dass man dem Patentamt Bescheinigungen der wissenschaftlichen Hochschulen über besuchte Vorlesungen oder Übungen bei der Anmeldung zur Ausbildung schicken muß. Heisst das, dass man sämtliche Scheine aus 5 Jahren Studium da mitschickt oder reicht ein Wisch von der Uni, dass man die üblichen Vorlesungen besucht hat, die dann explizit genannt werden oder kann ich das ignorieren, da ich ja das Diplomszeugnis mitschicke und das bekommt man ja schlecht, ohne dass man Vorlesungen besucht hat?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
In der PaAPrVO §2 (2) 3. steht, dass man dem Patentamt Bescheinigungen der wissenschaftlichen Hochschulen über besuchte Vorlesungen oder Übungen bei der Anmeldung zur Ausbildung schicken muß. Heisst das, dass man sämtliche Scheine aus 5 Jahren Studium da mitschickt oder reicht ein Wisch von der Uni, dass man die üblichen Vorlesungen besucht hat, die dann explizit genannt werden oder kann ich das ignorieren, da ich ja das Diplomszeugnis mitschicke und das bekommt man ja schlecht, ohne dass man Vorlesungen besucht hat?
Vielen Dank für Eure Hilfe!