Ich halte diese Idee für wenig sinnvoll.Hierzu bitte einen separaten Thread anlegen, keinen Sammelthread.Hallo zusammen,
mich würde mal interessieren, was Ihr von folgender Anmeldestrategie haltet.
Zunächst wird ein deutsches Gebrauchsmuster angemeldet. Inhaltlich wird das Gebrauchsmuster ziemlich aufgebläht. Der Schriftsatz ist dann sehr umfangreich und umfasst beispielsweise 70 Ansprüche. Zusätzlich wird ein Antrag auf Aussetzung der Eintragung gestellt.
Ausgehend davon werden dann DE- oder EP-Patente nachangemeldet.
In welchen Fällen ist das sinnvoll und welche Nachteile können dabei entstehen?
Ich kannte bisher nur den Weg, mit einem Patent zu starten und dann ggf. ein Gebrauchsmuster abzuzweigen.
Danke schon mal für die Antworten.
Danke
Red.
Offenbar will der Anmelder ja mehrere Erfindungen anmelden. Dann soll er das auch tun, wobei jede Erfindung für sich optimal offenbart werden sollte.
Das Institut der Priorität dient dann dazu, die jeweilige Erfindung in weiteren Ländern anzumelden. Immer wenn Prioanmeldung und Nachanmeldung nicht wörtlich übereinstimmen bzw. die Nachanmeldung keine (möglichst) exakte Übersetzung ist, kann es Probleme geben, die man von vorn herein vermeiden kann und sollte.
Es macht sicher auch viele Stunden überflüssige Arbeit, das Konvolut für die "Gesamt-Prioanmeldung" (das Gebrauchsmuster) überhaupt erst mal zusammenzustellen. Für die Nachanmeldung hat man aber keine Vorteile, wenn da mehr als in der Nachanmeldung drinsteht. Denn das Erteilungsverfahren ist in jedem Fall immer durch die Offenbarung in der jeweiligen Nachanmeldung begrenzt. Ein größerer Offenbarungsumfang in der Prioanmeldung ist wirkungslos, während ein fehlender Teil der dortigen Offenbarung letztlich (nur) dazu führen kann, dass die Priorität unwirksam ist, d.h. dass Stand der Technik aus dem Priointervall berücksichtigt werden muss.
Wer befürchtet, dass mehrere eigene Anmeldungen mit einander überlappender Offenbarung einander als Stand der Technik entgegenstehen könnten, der mag darauf achten, dass er sämtliche dieser Erfindungen an ein und demselben Tag als Erstanmeldung (in welchem Land auch immer) offenbart. Eine künstliche Zusammenfassung in einer (gemeinsamen) Prioanmeldung (die dann evtl. sogar noch uneinheitlich ist) hat im Vergleich hierzu keine mir bekannten Vorteile.