Nichtswisser
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Re: EQE 2010
Weil ich nach Artikel 25 Abs. 4 b bei Abhaltung der ersten Vorprüfung die Erfodernisse nach Artikel 11 Abs. 1 -6 erfülle kann ich mir also in 2012 die Vorprüfung noch sparen?mad_muc schrieb:Hallo,
gem. u.a. http://archive.epo.org/epo/pubs/oj010/03_10/03_sup10a.pdf Artikel 25 Übergangsbestimmungen.
Wer 2012 bereits 3 Jahre "Berufserfahrung" mitbringt, darf "normal", d.h. ohne Vorprüfung schreiben.
Wer 2012 "nur" 2 Jahre Berufserfahrung hat, darf 2012 die Vorprüfung und 2013 dann (falls die Vorprüfung bestanden) die "normale" Prüfung schreiben.
Alles klar?
mfg,
mm