P
Patentarius
Guest
Was das vorstehende Statement anbetrifft, so gibt es sehr wohl "Ausnahmen"!
So ist mir eine Patentanwältin mit erstem Staatsexamen in Jura bekannt, die sich ihre Pflichtpraktika und Diplomarbeit (Chemie) als praktische Tätigkeit anerkennen ließ.
Weiterhin kenne ich eine Kandidatin (Biochemie), die ebenso vorgegangen ist und auch direkt nach dem Diplom zur Ausbildung zugelassen wurde.
Es ist also durchaus möglich direkt nach dem Studium mit der Ausbildung zu beginnen!!!
So ist mir eine Patentanwältin mit erstem Staatsexamen in Jura bekannt, die sich ihre Pflichtpraktika und Diplomarbeit (Chemie) als praktische Tätigkeit anerkennen ließ.
Weiterhin kenne ich eine Kandidatin (Biochemie), die ebenso vorgegangen ist und auch direkt nach dem Diplom zur Ausbildung zugelassen wurde.
Es ist also durchaus möglich direkt nach dem Studium mit der Ausbildung zu beginnen!!!