philkopter
GOLD - Mitglied
Hallo
im Oktober geht das Amtsjahr los. In den Monaten Oktober, November und Dezember könnte man es wohl so regeln, dass man unter der Grenze von 17500 € bleibt, d.h. man würde unter die Kleinunternehmerregelung fallen und müsste keine USt abführen. Anscheinend kann man dann die Einnahmen einfach als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit in seiner nächsten Steuererklärung angeben.
Jetzt die Frage an euch: Geht das so? Vergess ich irgendwas? Muss ich trotzdem diesen Wisch fürs Finanzamt ausfüllen, um eine USt-Nummer zu erhalten?
Mal ganz abgesehen davon wäre es ungemein hilfreich, wenn jemand mal eine genaue Übersicht erstellen könnte welche Schritte man vor dem Amtsjahr organisatorisch durchlaufen muss. Ich habe das Gefühl, dass eigentlich jeder Kandidat sich da irgendwie durchwurstet und am Ende hofft keinen Fehler gemacht zu haben. Vielleicht kann sich da mal jemand berufen fühlen, der das ganze kürzlich gemacht hat.
Dankeschön
im Oktober geht das Amtsjahr los. In den Monaten Oktober, November und Dezember könnte man es wohl so regeln, dass man unter der Grenze von 17500 € bleibt, d.h. man würde unter die Kleinunternehmerregelung fallen und müsste keine USt abführen. Anscheinend kann man dann die Einnahmen einfach als Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit in seiner nächsten Steuererklärung angeben.
Jetzt die Frage an euch: Geht das so? Vergess ich irgendwas? Muss ich trotzdem diesen Wisch fürs Finanzamt ausfüllen, um eine USt-Nummer zu erhalten?
Mal ganz abgesehen davon wäre es ungemein hilfreich, wenn jemand mal eine genaue Übersicht erstellen könnte welche Schritte man vor dem Amtsjahr organisatorisch durchlaufen muss. Ich habe das Gefühl, dass eigentlich jeder Kandidat sich da irgendwie durchwurstet und am Ende hofft keinen Fehler gemacht zu haben. Vielleicht kann sich da mal jemand berufen fühlen, der das ganze kürzlich gemacht hat.
Dankeschön