pak
*** KT-HERO ***
Hallo zusammen,
da ich noch nicht fündig geworden bin:
1. Erhebt das EPA eine Amtsgebühr für den Antrag auf einheitliche Wirkung bzw. die zugehörige Eintragung der einheitlichen Wirkung in das "Register für einheitlichen Patentschutz"?
2. Erhebt die "Kanzlei" des UPC für den Opt-Out-Antrag oder den Opt-In-Antrag bzw. deren jeweilige Eintragung in das Register eine Amts- bzw. Gerichtsgebühr?
Danke und Gruß
pak
da ich noch nicht fündig geworden bin:
1. Erhebt das EPA eine Amtsgebühr für den Antrag auf einheitliche Wirkung bzw. die zugehörige Eintragung der einheitlichen Wirkung in das "Register für einheitlichen Patentschutz"?
2. Erhebt die "Kanzlei" des UPC für den Opt-Out-Antrag oder den Opt-In-Antrag bzw. deren jeweilige Eintragung in das Register eine Amts- bzw. Gerichtsgebühr?
Danke und Gruß
pak