Berufliche Praxis Amerikaner und Übersetzungen

a friend of the earth

SILBER - Mitglied
Wie reagieren amerikanische Kollegen auf Übersetzungen von DE-Patentanmeldungen, die ein NICHT-Muttersprachler ins Englische übersetzt hat ??

Bsp.: Übersetzer mit DEUTSCH als Muttersprache übersetzt Deutschen Text ins Englische (und zwar so, dass man merkt dass da ein NICHT-Amerikaner am Werke war, was ja im Regelfall kaum zu verhindern ist).

Als deutscher Anwalt ist man da ja toleranter wenns umgedreht ist, aber wie nimmts der Amerikaner auf ??

Wird das als Inkompetenz für den dt Anwalt ausgelegt ??

Danke für Meinungen, (evtl. auch von amerikanischen Kollegen die dies hier lesen)
 

grond

*** KT-HERO ***
a friend of the earth schrieb:
Wird das als Inkompetenz für den dt Anwalt ausgelegt ??
Wie soll man eine solche Frage sinnvoll beantworten? Das hängt doch von der Persönlichkeit des US Anwalts ab. Viele Amis scheinen jedoch sehr viel stärker als wie Alt-Europäer gewohnt zu sein, geringe Erwartungen an das Bildungsniveau ihres Gegenüber zu stellen. Da kommen die Anekdoten über Cops in den Sinn, die dem Ausländer erklären, wie eine Ampel funktioniert. Und viele Amis finden es ja wohl schon beeindruckend genug, wenn man überhaupt eine Fremdsprache spricht. Soweit jedenfalls die Clichees...
 

Horst

*** KT-HERO ***
Ich versuche es mal mit einem Vergleich, ohne die Frage direkt zu beantworten.

Was haltet Ihr denn so von gruseligen Übersetzungen vom Japanischen ins Englische? Und jetzt schlagt nochmal den Gruselfaktor für einen Muttersprachler drauf.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Zwei Anmerkungen:

  • Die Amerikaner haben ein wesentlich unverkrampfteres Verhältnis zu ihrer Sprache als die Deutschen - sie sprechen halt Englisch oder so etwas ähnliches, weil irgendwann einmal eine demokratisch gewählte Mehrheit das so entschieden hat. Hätte ganau so gut Polnisch, Deutsch oder Finnisch werden können. Da ist für die nix nationales oder sinnstiftendes dabei.
  • Der, der zahlt, wird nicht hinterfragt.

 

hallepeter

Vielschreiber
Manchmal fragt man sich schon, wie das mit der seriösen anwaltlichen Beratung der Mandanten aussehen soll. Im Ausbildungsbüro von "Friend of the Earth" scheint man das ja nicht so genau zu sehen. Denn bei der Übersetzung einer Anmeldung (!)geht es nicht darum, einen US-Kollegen milde zu stimmen, sondern darum, dass sie "richtig" ist.

Ich hoffe doch, dass "Friend of the Earth" kein Anwalt ist.

Zwei Alternativen:

  • Vormittags die Übersetzung in schlechtem Englisch selber machen, am Nachmittag soll dann der Chef gleich die Haftpflichtversicherung anrufen. Eine Rechung an den Mandanten kann man bei dem schlechten Englisch allerdings nicht senden.
  • Am Vormittag die Übersetzung bei einem seriösen Überstuzungsbüro wie RWS in Auftrag geben. Dann 3 Tage lang Geld mit ordentlicher anwaltlicher Beratung verdienen. Dann kurz Übersetzung kurz gegenlesen. Vernünftige Rechung an den Mandanten senden.
Irgendwie habe ich den Eindruck, dass doch einiges für Alternative 2 spricht.
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
@hallepeter: Wenn es mit dem kurz Gegenlesen getan wäre....

Hier ging es nicht um die Frage, ob die Übersetzung aus patentrechtlicher Sicht gut oder schlecht ist sondern nur darum, ob man sich mit schlechter Sprache lächerlich macht. Das sind zwei völlig verschiedene Paar Stiefel.

Wir lassen übrigens häufig die Übersetzung in USA anfertigen - durch den US-Anwalt beauftragt. Für uns sicher nicht übermäßig lukrativ aber die Qualität ist meist deutlich besser als die anderen Lösungen.
 

mad_muc

SILBER - Mitglied
Das gelbe U schrieb:
sie sprechen halt Englisch oder so etwas ähnliches, weil irgendwann einmal eine demokratisch gewählte Mehrheit das so entschieden hat. Hätte ganau so gut Polnisch, Deutsch oder Finnisch werden können.
Ist das so? ;)

Für eine Liste von Quellen verweise ich der Einfachheit halber auf: http://en.wikipedia.org/wiki/Languages_of_the_United_States

Und noch als "useless trivia" bzw. zur Erheiterung am Wochenende:
http://de.wikipedia.org/wiki/Muhlenberg-Legende

mfg,
mm
 

MPS

GOLD - Mitglied
a friend of the earth schrieb:
Wie reagieren amerikanische Kollegen auf Übersetzungen von DE-Patentanmeldungen, die ein NICHT-Muttersprachler ins Englische übersetzt hat ??
Weiss ich nicht. Was ich weiss ist folgendes : wenn ich Patentanmeldungen zu einem US - Anwalt schicke, die von Übersetzungsbüros (also a priori durch Muttersprachler) ins Englische übersetzt worden sind, und ihn bitte, die Anmeldung "durchzusehen und einrechingsfertig zumachen", dann bleibt da, sprachlich gesehen, kein Stein auf dem anderen.
Das mag nach Honorarschinderei aussehen. Das Problem ist nur, dass die Anmeldungen, die von professionnellen Übersetzern angefertigt werden, doch anders aussehen als die Standard-Patent-Sprache vieler amerikanischer Anwälte : ich muss zugeben, dass selbst dann, wenn ich selber die Übersetzung noch mal überarbeite, die vom US-Anwalt überarbeitete Version besser aussieht.

Lächerlich macht man sich damit sicherlich nicht. Darum geht es vielleicht auch nicht. Wer amerikanische Rechtsprechung liest und sieht, wie Patentansprüche und Beschreibungen interpretiert werden, sollte daraus die Schlussfolgerung ziehen, die Finger von sowas zu lasen, weil das Prozessrisiko einfach zu gross ist.

Im Extremfall führt das übrigens zu der Empfehlung, strategische Patentanmedungen in den USA nicht aus einer PCT-Anmeldung hervorgehen zu lassen (bei der man eben nur eine Übersetzung einreichen kann, deren perfekte Anpassung an US-Recht kaum möglich ist), ohne sich vom Original ungebührlich zu entfernen, sondern direkt eine von einem US-Anwalt geschriebene (nicht : übersetzte) US - Anmeldung einzureichen.

Wie eben auch viele aussereuropäische PCT Anmeldungen keine guten Europäischen Patente ergeben.
Andere Länder, andere Sitten.
 

PatFragen

*** KT-HERO ***
Eine kurze Bemerkung kann ich mir doch nicht verkneifen (insbesondere zu Hallepeter :) ).

In meinen Augen muss man doch etwas zwischen einer Übersetzung anfertigen und die Anmeldung an den "amerikanischen Stil" anpassen unterscheiden. Die "reine" Übersetzung einer bestehenden Anmeldung (z.B. einer PCT Anmeldung, die in den USA nationalisiert wird) sehe ich nicht so kritisch. Bei einer Solchen kommt es meiner Meinung nach eher auf das technische Verständnis an. In der Sprache akzeptieren die US Amerikaner eine ganze Menge, da das Englische sowieso bei weitem nicht so homogen ist wie das Deutsche und sie ja, wie weiter oben mit Links schon angedeutet, sowieso gar keine offizielle Amtssprache besitzen ;-). Anders sieht es aus, wenn noch Überarbeitungen hinsichtlich der Form möglich sind. Hier kann man zwar nach einer Weile Tätigkeit in dem Bereich die gröbsten Fehler vermeiden, aber typischerweise ist man als Patentanwalt in Deutschland nicht immer auf dem aktuellen Stand der US-Entscheidungen.

Hinsichtlich der potentiellen Haftungsrisiken bei reinen Übersetzungen sehe ich das Problem aber eher gerade umgekehrt wie Hallepeter. Da es hier primär auf die technische Richtigkeit ankommt, habe ich mit "seriösen Überstuzungsbüro" (Übrigens eine lustige Schreibweise :), wenn die Übersetzungen von ihm auch so aussehen ;-) ), die Erfahrung gemacht, dass die Haftungsrisiken eher höher sind, wenn man die Übersetzung eines solchen Büros nimmt. Zumindest wenn man mit der Meinung rangeht ein kurzes Gegenlesen würde genügen. Mit einem Solchen war es nur in sehr, sehr wenigen Fällen getan. Da sind teilweise schon relativ neue Kandidaten genauso geeignet, und es ist abzuwägen, ob man als "kontrollierender" Anwalt lieber das technische oder das sprachliche korrigiert ;-).

Und noch eine Bemerkung zu Hallepeter, falls du mit dem Beitrag auf der Suche nach Übersetzungsaufträgen warst, glaube ich nicht, dass du mit solchen plakativen Beiträgen hier viel Erfolg haben wirst ;-).
 

smartpat

SILBER - Mitglied
Da ich fast ausschließlich deutsche Anmelder in den USA betreue sehe ich so einige deutsche Prioritätsanmeldungen und deren englische Übersetzung. Dabei scheint die Lesbarkeit der Übersetzung weniger vom Übersetzer und mehr von der Formulierung der deutschen Anmeldung abzuhängen:

Meine Erfahrung:
  • Klare, kurze Sätze im Deutschen => lesbare Englische Übersetzung
  • ewig lange Nebensatzkonstruktionen => unverständliche Englische Übersetzung
Eine Empfehlung für US Patentanmeldungen lautet: Keine Sätze mit mehr als 13 Worten. Finde selten eine Übersetzung deutscher Anmeldungen, die der Regel nahekommt. Irgendwie scheinen viele deutsche Anmeldungen nach dem Motto formuliert zu sein: Je länger der Satz, desto intelligenter der Anwalt, der ihn formuliert hat. Und wenn man ihn dann übersetzt, stellt man nach dem dritten Einschub im zweiten Nebensatz fest, daß die deutsche Formulierung sprachlich einfach unklar ist, und deshalb die englische Übersetzung unverständlich wurde.

Wie wir hier sagen: Meine zwei Cent...
 

grond

*** KT-HERO ***
smartpat schrieb:
Eine Empfehlung für US Patentanmeldungen lautet: Keine Sätze mit mehr als 13 Worten.
Das gilt generell auch für wissenschaftliche englische Literatur. Ich habe selbst Gelegenheit gehabt zu beobachten, wie große Schwierigkeiten englische Muttersprachler mit (grammatikalisch vollkommen korrekten) langen Sätzen haben können. Von daher halte ich Deine Feststellung für absolut korrekt, auch wenn man es vielleicht nicht auf so eine plakative Formel runterbrechen kann.
 
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