Die Münchner Prüfer scheinen (im Vergleich zu den Prüfern in Den Haag) fleißiger bei den Änderungen der Beschreibung und der Ansprüche während der Vorbereitung des Druckexemplars.
Es ist nicht angenehm wenn die Änderungen den Schutzbereich ändern.
Uns wird häufig bei der Aufnahme der abhängigen Ansprüche eine Zusatzbeschränkung verlangt. Dies passiert immer wenn eine Zusammensetzung einen Bestandteil in einer mittels eines Zahlenbereichs definierten Menge enthält und wenn während der Prüfung die definierende generische Klasse oder Liste enger eingegrenzt wird.
Beispiel der eingereichten hypothetischen Ansprüche:
1. Eine Legierung enthaltend A, B und 30-50 Gew-% an Leichtmetall.
2. Die Legierung nach Anspruch 1, wobei der Leichtmetall Aluminium ist.
Änderung
1. Eine Legierung enthaltend A, B und 30-50 Gew-% an Leichtmetall, wobei der Leichtmetall Aluminium ist und wobei die Gesamtmenge an Leichtmetall 30-50 Gew-% beträgt (Eine solche Änderung wird vom Prüfer selbst vorgenommen).
Es gibt m.E. zwei Auslegungen: Entweder enthält die Legierung mehre Leichtmetalle, und jeder befindet sich in einer Menge von 30-50, oder die Auslegung des Prüfers.
Was sind eure Erfahrungen? Wie wehrt ihr euch?
Mir hat ein Kollege eine nagelneue Entscheidung zugeschickt
https://register.epo.org/application?number=EP12809970
und ich frage mich ob sie die Praktiken jetzt ändern ?
Es ist nicht angenehm wenn die Änderungen den Schutzbereich ändern.
Uns wird häufig bei der Aufnahme der abhängigen Ansprüche eine Zusatzbeschränkung verlangt. Dies passiert immer wenn eine Zusammensetzung einen Bestandteil in einer mittels eines Zahlenbereichs definierten Menge enthält und wenn während der Prüfung die definierende generische Klasse oder Liste enger eingegrenzt wird.
Beispiel der eingereichten hypothetischen Ansprüche:
1. Eine Legierung enthaltend A, B und 30-50 Gew-% an Leichtmetall.
2. Die Legierung nach Anspruch 1, wobei der Leichtmetall Aluminium ist.
Änderung
1. Eine Legierung enthaltend A, B und 30-50 Gew-% an Leichtmetall, wobei der Leichtmetall Aluminium ist und wobei die Gesamtmenge an Leichtmetall 30-50 Gew-% beträgt (Eine solche Änderung wird vom Prüfer selbst vorgenommen).
Es gibt m.E. zwei Auslegungen: Entweder enthält die Legierung mehre Leichtmetalle, und jeder befindet sich in einer Menge von 30-50, oder die Auslegung des Prüfers.
Was sind eure Erfahrungen? Wie wehrt ihr euch?
Mir hat ein Kollege eine nagelneue Entscheidung zugeschickt
https://register.epo.org/application?number=EP12809970
und ich frage mich ob sie die Praktiken jetzt ändern ?