Ich hätte eine Frage zu § 64 PatG
Anmelder 007 hat dt. Patent
mit Anspruch 1 mit Merkmal A
Anspruch 2, nach Anspruch 1 mit Merkmal B
Das Merkmal B taucht in Alleinstellung in der Beschreibung auf.
Kann sich 007 in einem Beschränkungsverfahren auf einen Anspruch 1 mit Merkmal B beschränken ?
Vielen Dank
Sandokan
Anmelder 007 hat dt. Patent
mit Anspruch 1 mit Merkmal A
Anspruch 2, nach Anspruch 1 mit Merkmal B
Das Merkmal B taucht in Alleinstellung in der Beschreibung auf.
Kann sich 007 in einem Beschränkungsverfahren auf einen Anspruch 1 mit Merkmal B beschränken ?
Vielen Dank
Sandokan