Hallo,
der Deutsche Patentanwalt ist ja verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Wenn er angestellt ist, tritt diese Versicherung dann auch für Schäden aus der Angestelltentätigkeit ein ?
Gibt es eine solche Versicherungspflicht auch für zugelassene Vertreter bzw. sind das diesselben Versicherungen ?
der Deutsche Patentanwalt ist ja verpflichtet eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen.
Wenn er angestellt ist, tritt diese Versicherung dann auch für Schäden aus der Angestelltentätigkeit ein ?
Gibt es eine solche Versicherungspflicht auch für zugelassene Vertreter bzw. sind das diesselben Versicherungen ?