Ein Mandant möchte abseits seines üblichen Inlandsvertreters einen Dienstleister mit der Einreichung von Lizenzbereitschaftserklärungen für die von ihm ausgewählten Patente/Patentanmeldungen beauftragen.
Wie könnte so ein Modell aussehen?
Kommentar sagt: Vertreter benötigt Vollmacht, die zur Abgabe gerade dieser Erklärung berechtigt. Aber - ab 1970 abgegebene allgemeine Vollmachten ermächtigen ebenfalls zur Abgabe der Erklärung.
Könnte der Dienstleister also mit einer "allgemeinen" Vollmacht ausgestattet werden, welche ausschließlich zum Abgeben von Lizenzbereitschaftserklärungen berechtigt? Und dies unter Umgehung/in Absprache mit dem eigentlichen Vertreter?
Danke für etwaige Feedbacks, ich stehe hier gerade etwas auf dem Schlauch
Wie könnte so ein Modell aussehen?
Kommentar sagt: Vertreter benötigt Vollmacht, die zur Abgabe gerade dieser Erklärung berechtigt. Aber - ab 1970 abgegebene allgemeine Vollmachten ermächtigen ebenfalls zur Abgabe der Erklärung.
Könnte der Dienstleister also mit einer "allgemeinen" Vollmacht ausgestattet werden, welche ausschließlich zum Abgeben von Lizenzbereitschaftserklärungen berechtigt? Und dies unter Umgehung/in Absprache mit dem eigentlichen Vertreter?
Danke für etwaige Feedbacks, ich stehe hier gerade etwas auf dem Schlauch