20-Monatsfrist nach Art. 22 PCT a.F. (Schweiz und Co.)

pak

*** KT-HERO ***
Die Schweiz, Luxemburg, Tansania und Uganda haben eine Erklärung der Nichtanwendbarket des Art. 22 PCT in der Fassung vom 1. April 2002 (30 Monate) abgegeben, so dass für diese Länder noch die alte Fassung (20 Monate) gilt. Daher meine Frage:

Wenn ich in der Schweiz und Luxemburg (Tansania und Uganda können vernachlässigt werden) eine nationalisierte Anmeldung auf Grundlage der PCT-Anmeldung haben und dennoch die 30 Monate ausschöpfen möchte, ist es dann unbedingt erforderlich, einen internationalen Prüfungsantrag zu stellen? Oder kann ich die Stellung des internationalen Prüfungsantrags umgehen, indem ich EP im PCT-Antrag bestimmt habe (CH und LU sind ja schließlich Mitgliedsstaaten des EPÜ) und dann über das EPÜ in diese Länder gehe ? Falls dies so sein sollte, wo finde ich die entsprechende Regelung ?

Danke für die Antworten ....

pak
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Croucho,

danke für den Tipp! Leider ist die Website wipo.int mal wieder nicht erreichbar. Vielleicht kannst Du die Antwort kurz hier posten ...

pak
 

Groucho

*** KT-HERO ***
Die 20-Monatsfrist gilt für die Schweiz nur für direkte, nationale Patente, also direkte Nationalisierung aus PCT. Wird die Schweiz in einem europäischen Patent benannt, also PCT->EP->CH, gilt die 31-Monatsfrist des EPA.

Gruß,
Groucho
 

pak

*** KT-HERO ***
20-Monatsfrist (Art. 22 PCT a.F.) / Fristnotierung

Danke für die Info! Macht man sich in den Kanzleien dann überhaupt noch die Mühe, die 19- bzw. 20-Monatsfrist zu notieren und den Mandanten über diese Ausnahmefälle zu informieren? Oder geht man einfach davon aus, dass der Anmelder ohnehin über Europa gehen wird, wenn er eine Anmeldung (bzw. dann ein Europäisches Patent mit Wirkung) in der Schweiz haben will. Bei uns in der Kanzlei wird zumindest so vorgegangen, weshalb ich mich dieser Sache nochmal annehmen sollte. Ich denke, zumindest ein anfängliches Informationsschreiben nach Einreichung der PCT-Anmeldung, in dem der Anmelder auf diese Ausnahmefälle aufmerksam gemacht wird, sollte aufgesetzt werden. Die Notierung der 19- bzw. 20-Monatsfrist muss mE dann nicht mehr unbedingt sein.

Wie seht Ihr das ?

pak
 

grond

*** KT-HERO ***
Re: 20-Monatsfrist (Art. 22 PCT a.F.) / Fristnotierung

pak schrieb:
Wie seht Ihr das?
Angesichts der ja nicht so geringen Formalhonorare und dem guten Gefühl, nichts falsch gemacht haben zu können, finde ich, dass ein Formschreiben zum Fristablauf für die Schweiz und die anderen Staaten mit Vorbehalt nicht wehtut.
 

pak

*** KT-HERO ***
Hallo Grond,

der Meinung schließe ich mich an. Mittlerweile klappt auch der von Croucho angegebene Link zur WIPO-Website. Das PDF-Dokument bringt Klarheit :), zumal auch die beiden afrikanischen Staaten UG und TZ über ein regionales Verfahren (ARIPO) über 30 Monate in der internationalen Phase in Anspruch nehmen können. Danke für Eure Hilfe ....

pak
 
Oben