Artikel 4 G PVÜ besagt:
Nun ist der PCT ein Sonderabkommen gem Art. 19 PVÜ und darf deren Bestimmungen nicht zuwiderlaufen. Ich verstehe, dass der oben reproduzierte Abs. 2 erlaubt, Bedingungen für freiwillige Teilanmeldungen festzulegen. Aus Abs. 1 lese ich aber heraus, dass Teilanmeldungen...