Nein, es geht darum, dass C, ein früherer Arbeitgeber von A, zu der subjektiven Auffassung kommen könnte, dass er aus ArbNErfg Rechte an der Erfindung habe. Um hier jedenfalls keine schlafenden Hunde zu wecken, soll A in der Akte der Patentanmeldung nicht auftauchen, sondern nur sein...