@Robby:
ähh, hab mich da etwas unklar ausgedrückt - gemeint war, dass eine Erfindung (die einem Patent oder Gebrauchsmuster zugrundeliegt) technischen Charakter haben muss, und Technik wird nach BGH als "Lehre zum planmäßigen Handeln ..." bezeichnet (Schulte, 5. Aufl., §1 Rdn 23f).
@alle:
Nach...