Hallo,
wenn deine EP1 neu ist gegenüber der DE1, dann hast du keine wirksame Inanspruchnahme der Priorität; vgl. G 2/98 und BGH "Elektronische Funktionseinheit".
Gleichzeitig gilt, dass wenn die Nachanmeldung ausführbar ist, die Voranmeldung aber nicht, dann scheidet eine Inanspruchnahme der...