Nun gut, Du hast ein paar Argumente gebracht, die für taktische, hm, Finessen gut sein mögen, eben in Fällen, in denen z.B. dem Schutzrechtsinhaber die Bestandsfähigkeit seiner Schutzrechte eher egal ist. Dasselbe könnte man dann aber auch haben, wenn man am selben Tag dieselbe Patentanmeldung...