Suchergebnisse

  1. grond

    Einander widersprechende Verfahrenserklärungen

    Der gemeinsame Vertreter ist nur eine Vereinfachung für die Zustellungen von Seiten des Amtes! B kann natürlich auch selbst handeln, wenn kein Vertreterzwang besteht. Da Art. 118 Einheitlichkeit fordert, handelt jeder Anmelder immer für alle Anmelder. Aufgrund der obigen Antwort könnte die...
  2. grond

    EPA-Einspruchsbeschwerdeverhandlung vor der TBK -- Protokoll

    Das ist ja auch ein Spezialfall, da hier der Verzicht gegenüber derselben Partei erklärt wurde. In DE gibt es aber nicht das, was z.B. in den USA gilt, nämlich dass eine Bescheidserwiderung, die darlegt, wie ein Anspruch zu verstehen sei, später entsprechend den Schutzbereich des Patents auf...
  3. grond

    EPA-Einspruchsbeschwerdeverhandlung vor der TBK -- Protokoll

    Solche Aussagen sind doch in anderen Verfahren ohne Bedeutung? Oder ist das nur zwischen Prüfungsverfahren und Verfahren nach der Erteilung so? Der Vorwurf verfängt beim gegebenen Beispiel nicht: Art. 125 kommt nur dann zum Tragen, wenn eine Reglungslücke im EPÜ vorliegt! Tut es aber im...
  4. grond

    EPA-Einspruchsbeschwerdeverhandlung vor der TBK -- Protokoll

    Keinen Schimmer, aber ich vermute mal, dass die Begründung sehr viel ausführlicher sein wird, sonst hätten wir sicherlich eine Verletzung des Rechts auf rechtliches Gehör. Und das würde ich jetzt von einer T-Kammer nicht unbedingt erwarten... :)
  5. grond

    A. 133(2) EPÜ - Einreichung von Unterlagen ohne Vertreter

    R. 126 (1) S. 1: "Alle anderen Zustellungen durch die Post erfolgen mittels eingeschriebenen Briefs." Zustellung ist Zustellung, oder?
  6. grond

    A. 133(2) EPÜ - Einreichung von Unterlagen ohne Vertreter

    Warum sollte ein Einschreibebrief in den USA oder Norwegen nicht zugestellt werden? Ist kein Vertreter bestellt worden, fordert das Amt ja den Anmelder auch dazu auf, einen zu bestellen. Wie sonst sollte das passieren, wenn nicht per Zustellung über die Post?
  7. grond

    A. 133(2) EPÜ - Einreichung von Unterlagen ohne Vertreter

    Fraglich, ob das nicht bereits eine Verfahrenshandlung ist, die nicht unter die erlaubten Handlungen fällt. Ich meine, schon, denn sie bezieht sich auf das spätere Verfahren, das auch ohne diese Verfahrenshandlung in Gang kommt. Ich hatte darüber nachgedacht, ob einem das nicht eine...
  8. grond

    A. 133(2) EPÜ - Einreichung von Unterlagen ohne Vertreter

    Die Antwort müsste im Art. 7 Patent Law Treaty und den Regulations dazu stehen: http://www.wipo.int/treaties/en/ip/plt/trtdocs_wo038.html#P119_16125 http://www.wipo.int/treaties/en/ip/plt/trtdocs_wo039.html#P89_11698 Allerdings finde ich da auch nicht wirklich mehr, als Deltapatents über die...
  9. grond

    A. 133(2) EPÜ - Einreichung von Unterlagen ohne Vertreter

    Kosten sparen? Gebühren kann auch jeder entrichten, das heißt, man braucht erstmal ziemlich lange keinen Vertreter. Gerade schoss die Frage durch meinen Kopf, ob man theoretisch ohne einen Vertreter das gesamte Verfahren bestreiten könnte, wenn die Anmeldung zufälligerweise "perfekt" ist. Welche...
  10. grond

    Patentverletzung oder nicht?

    Deswegen ja meine tolle Idee mit der nachträglichen Unmöglichkeit... :)
  11. grond

    Durchführungsvorschriften vs. Neufassung Beschlüsse bei EQE

    Laut Mitteilung des EPA soll man zur EQE die Durchführungsvorschriften zum EPÜ mitbringen. Ich habe hier die Sonderausgabe des Amtsblatts mit den Neufassungen der für die Praxis wichtigen Beschlüsse. Bisher bin ich ehrlich gesagt noch auf keine wichtig erscheinende DV gestoßen, die nicht darin...
  12. grond

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    OK, Herr Kley ist rehabilitiert... :)
  13. grond

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Und auf welcher Rechtsgrundlage? Der lediglich analogen Anwendung einer Regel 134(1), die hiermit eigentlich nichts zu tun haben dürfte, da es gar nicht um Fristen sondern um die Entrichtung von Gebühren geht. Eine Lex Specialis deckt sich aber nicht mit meiner Definition von Konsistens und...
  14. grond

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Wieso ist dann aber R. 134(1) EPÜ auf den Fälligkeitstag anzuwenden, wenn es sich doch bei diesem nicht um eine Frist handelt? Warum spricht R. 142(4) von einer "Frist für die Entrichtung der Jahresgebühren", die es eigentlich nicht gibt? Und weshalb läuft eine Frist (so nennt R. 51(2) sie)...
  15. grond

    Patentverletzung oder nicht?

    Hm: "Jedem Dritten ist es verboten, ohne seine Zustimmung 1. ein Erzeugnis, das Gegenstand des Patents ist, [...] zu gebrauchen oder zu den genannten Zwecken [...] zu besitzen;" Du hast also recht. Es müsste m.E. zu einer Rückabwicklung wegen nachträglicher Unmöglichkeit (B kann die...
  16. grond

    Patentverletzung oder nicht?

    Vor Erteilung und Offenlegung hat A keine Rechte gegen B und C. A könnte daher vorzeitige Offenlegung beantragen, um von diesem Zeitpunkt an wenigstens einen Entschädigungsanspruch geltend zu machen. Außerdem könnte A ein Gebrauchsmuster abzweigen und daraus ein Verbietungsrecht geltend machen...
  17. grond

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Nochmal zurückspulen: wir haben geklärt, was mit der Frist zur Stellung des Prüfungsantrags (wird gehemmt und beträgt nach Wiederaufnahme wenigstens zwei Monate), mit den Jahresgebühren, die während der Unterbrechung fällig werden (werden am Tag der Wiederaufnahme fällig und können sechs Monate...
  18. grond

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Nochmal zurückspulen: wir haben geklärt, was mit der Frist zur Stellung des Prüfungsantrags (wird gehemmt und beträgt nach Wiederaufnahme wenigstens zwei Monate), mit den Jahresgebühren, die während der Unterbrechung fällig werden (werden am Tag der Wiederaufnahme fällig und können sechs Monate...
  19. grond

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Gemeint ist natürlich R. 134(1)...
  20. grond

    R. 142(4) EPÜ und Prüfungsantrag

    Gemeint ist natürlich R. 134(1)...
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