Nun, das ist im Prinzip ganz einfach:
Als Kandidat bist du zwar nach ganz herrschender Meinung kein Auszubildender nach dem BBiG, aber eben doch einfacher Arbeitnehmer (Wer versucht, sich freiberuflich zum Patentanwalt ausbilden zu lassen, bekommt Probleme mit dem DPMA und der Kammer).
Damit...