Sorry, es geht um die Erfindervergütung, speziell um vom Arbeitgeber angemeldete Schutzrechte, bei denen der Arbeitnehmer Erfinder war. Wenn ein Arbeitnehmer nicht mehr im Unternehmen ist, ist es ja eigentlich unmöglich herauszufinden, ob die Erfindungen vermarktet werden. Es wäre also herauszufinden, welche geschützten Produkte vermarktet werden, welcher Umsatz damit weltweit generiert wird und welche Erfindungen des ehemaligen Arbeitnehmers (=Erfinder) dabei benutzt werden.