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Vielen Dank! Was könnte man denn im Rahmen eines schon bestehendes Arbeitsvältnisses erwarten wenn man die Ausbildung mit einem Gehalt im o.g. Bereich durchgemacht hat?
Erfahrungsgemäß 47-50k.... Man kann sich auch als "partially qualified" verkaufen und etwas mehr bekommen.... Da sind aber die Erwartungen entsprechend anders...
Sie könnten versuchen einige Grundlage im Bereich des Patentrechts zu erwerben und dadurch Ihre Kandidatur verstärkern. Lesen Sie (ganz oberflächlich) ein Fachbuch durch und gehen Sie zum nächsten Gespräch mit dem Wissen, was Neuheit und erfinderische Tätigkeit unter EP Patentrecht heisst.
Generell sollten Sie begründen, wieso Sie der Meinung sind dass die eingefügte Änderungen durch einen Einspruchsgrund nach R80 EPÜ veranlasst sind. Ausserdem sollten Sie beachten dass insgesamt die Erfordernisse vom Art 123(2) und (3) erfüllt werden.