Hallo Stat,
vermute ich richtig, dass Du annimmst der "Europäischer Patentanwalt" ist desselbe wie ein "Zugelassener Vertreter" nach Art. 134 EPÜ?
Dem ist nicht so. Der Europäische Patentanwalt ist ein Patentanwalt aus einem anderen EU-Mitgliedsstaat, der sich in Deutschland zur Berufsausübung...