PriorArtDefense
GOLD - Mitglied
Guten Abend miteinander,
nach Auffassung des OLG Karlsruhe, Mitt. 2005, 183=GRUR 2004, 888, ist es
"... im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49–55 EGV) gebotene
Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Mitwirkung ausländischer Patentanwälte"
naheliegend, "alle beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter gleich zu behandeln"...
"Denn anders als im Inland ist der Beruf des Patentanwalts im Ausland nicht durchgehend national unabhängig von der Zulassung als Vertreter beim Europäischen Patentamt geregelt. Vielmehr gilt in mehreren Staaten ohne weiteres als Patent Attorney, wer beim Europäischen Patentamt als Vertreter zugelassen ist."
Ist ein European Patent Attorney in irgendeinem Mitgliedsstaat des EPÜ oder gar der EU ohne Weiteres automatisch nationaler PA? Welche Mitgliedsstaaten sind das?
Häufig kennt ja irgendjemand in seinem Umfeld solche Konstellationen und weiß mehr.
Vielen Dank und schönen Abend
nach Auffassung des OLG Karlsruhe, Mitt. 2005, 183=GRUR 2004, 888, ist es
"... im Hinblick auf die Dienstleistungsfreiheit (Art. 49–55 EGV) gebotene
Erstattungsfähigkeit von Kosten für die Mitwirkung ausländischer Patentanwälte"
naheliegend, "alle beim Europäischen Patentamt zugelassenen Vertreter gleich zu behandeln"...
"Denn anders als im Inland ist der Beruf des Patentanwalts im Ausland nicht durchgehend national unabhängig von der Zulassung als Vertreter beim Europäischen Patentamt geregelt. Vielmehr gilt in mehreren Staaten ohne weiteres als Patent Attorney, wer beim Europäischen Patentamt als Vertreter zugelassen ist."
Ist ein European Patent Attorney in irgendeinem Mitgliedsstaat des EPÜ oder gar der EU ohne Weiteres automatisch nationaler PA? Welche Mitgliedsstaaten sind das?
Häufig kennt ja irgendjemand in seinem Umfeld solche Konstellationen und weiß mehr.
Vielen Dank und schönen Abend