Das hängt vom Verfahrensgegenstand und -verlauf ab. Spätestens in der Nichtigkeitsberufung vor dem BGH geht es ins Eingemachte.
Das hängt von der Struktur / Ausrichtung / Größe der Kanzlei ab. Es gibt Kanzleien, die sind auch Verfahren/Verhandlungen spezialisiert und Kanzleien die fokussieren...