pak
*** KT-HERO ***
Hallo,
für die elektronische Einreichung einer Patentanmeldung nach §34 PatG gelangt man über §3 PatV und §12 DPMAV letztlich zu der Verordnung über elektronischen Rechtsverkehr DPMA (ERVDPMAV). Die vom DPMA angebotene Software nach §2 ERVDPMAV ist eher gewöhnungsbedürftig, um es vorsichtig auszudrücken. Aus diesem Grunde haben wir noch darauf verzichtet, die Software bei uns einzuführen.
Ich habe gerade eine Meldung betreffend das E-Government-Gesetz gelesen:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/06/br_egovg.html
Hiernach sollen die Bundesbehörden verpflichtend über eine DE-Mail erreichbar sein. Hat dies Auswirkungen auf die elektronische Einreichung? Kann eine Patentanmeldung in Zukunft vielleicht per DE-Mail eingereicht werden? Dann könnte man sich den Quatsch mit der DPMA-Software vielleicht sparen
. Ich befürchte jedoch, dass das ERVDPMAV dafür umgeschrieben werden müsste.
Gibt es hierzu bei Euch weitergehende Erkenntnisse?
pak
für die elektronische Einreichung einer Patentanmeldung nach §34 PatG gelangt man über §3 PatV und §12 DPMAV letztlich zu der Verordnung über elektronischen Rechtsverkehr DPMA (ERVDPMAV). Die vom DPMA angebotene Software nach §2 ERVDPMAV ist eher gewöhnungsbedürftig, um es vorsichtig auszudrücken. Aus diesem Grunde haben wir noch darauf verzichtet, die Software bei uns einzuführen.
Ich habe gerade eine Meldung betreffend das E-Government-Gesetz gelesen:
http://www.bmi.bund.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/2013/06/br_egovg.html
Hiernach sollen die Bundesbehörden verpflichtend über eine DE-Mail erreichbar sein. Hat dies Auswirkungen auf die elektronische Einreichung? Kann eine Patentanmeldung in Zukunft vielleicht per DE-Mail eingereicht werden? Dann könnte man sich den Quatsch mit der DPMA-Software vielleicht sparen
Gibt es hierzu bei Euch weitergehende Erkenntnisse?
pak