Zulassungen zum Patentanwalt

Mit dem Bestehen der deutschen Patentanwaltsprüfung darf ein Absolvent zunächst den Titel Patentassessor(in) tragen. Erst mit der zu beantragenden Zulassung zum Patentanwalt und einem entsprechenden Eintrag im Patentanwaltsregister wird der Absolvent zum/zur Patentanwalt/Patentanwältin. Allerdings lassen sich längst nicht alle Absolventen eintragen, weil diese beispielsweise nicht freiberuflich tätig sein möchten. Nachstehendes Diagramm veranschaulicht die Entwicklung der Anzahl der Zulassungen seit 2001:

Das nächste Diagramm veranschaulicht den jährlichen Zuwachs bei der Anzahl der Zulassungen als Differenz aus Neueintragungen und Löschungen sowie die Entwicklung des durchschnittlichen jährlichen Zuwachses seit 2001:

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Deutsche Patentanwaltsprüfung

Das nachstehende Diagramm veranschaulicht die Entwicklung der Anzahl der jährlich zur deutschen Patentanwaltsprüfung angemeldeten Kandidaten sowie deren Abschneiden seit dem Jahr 2000. Bezogen auf den dargestellten Zeitraum betrug die durchschnittliche Teilnehmerzahl ca. 171 pro Jahr. … [Mehr]

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Zulassungen zum Patentanwalt

Mit dem Bestehen der deutschen Patentanwaltsprüfung darf ein Absolvent zunächst den Titel Patentassessor(in) tragen. Erst mit der zu beantragenden Zulassung zum Patentanwalt und einem entsprechenden Eintrag im Patentanwaltsregister wird der Absolvent zum/zur Patentanwalt/Patentanwältin. Allerdings lassen … [Mehr]