HAGEN Zwingender Termin für die 1. Hagenklausur

Hofe68

Schreiber
Hallo

laut der "Studienordnung und Ordnung zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme am weiterbildenden Studium
"Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte"an der FernUniversität in Hagen in der Fassung vom 12.Mai 2003"
gibt es nach § 8 Abs. 1 die Möglichkeit von der 1. Hagenklausur zurückzutreten. Was ist die Wirkung?

Aus persönlichen Gründen würde ich gerne die 1. Hagenklausur und eventuell den Beginn des 2. Studiumsjahres um 4 Monate verschieben, da ich keine Zeit finden werde, mich auf die 1. Klausur so vorzubereiten, wie ich es gewöhnt bin.

Hat jemand Erfahrung mit der Nutzung von § 8 Abs. 1 der Studienordnung?

Danke für Hinweise!
 

pa-tent

*** KT-HERO ***
Ich habe damals meine zweite (ja ich weiß: hier wurde nach der 1. Klausur gefragt)
Klausur und das zweite Hagen-Jahr um 4 Monate geschoben.
Ein Anruf bei Herrn Dr. jur. Hofmeister und alles lief wie gewünscht.
Dieses Vorgehen würde ich Dir auch empfehlen. Und wenn es nicht klappt, dann
wirst Du halt kurz vor der Klausur krank...und hast genau das von Dir Erwünschte erreicht...
 
Oben