Hallo
laut der "Studienordnung und Ordnung zur Feststellung der erfolgreichen Teilnahme am weiterbildenden Studium
"Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte"an der FernUniversität in Hagen in der Fassung vom 12.Mai 2003"
gibt es nach § 8 Abs. 1 die Möglichkeit von der 1. Hagenklausur zurückzutreten. Was ist die Wirkung?
"Recht für Patentanwältinnen und Patentanwälte"an der FernUniversität in Hagen in der Fassung vom 12.Mai 2003"
gibt es nach § 8 Abs. 1 die Möglichkeit von der 1. Hagenklausur zurückzutreten. Was ist die Wirkung?
Aus persönlichen Gründen würde ich gerne die 1. Hagenklausur und eventuell den Beginn des 2. Studiumsjahres um 4 Monate verschieben, da ich keine Zeit finden werde, mich auf die 1. Klausur so vorzubereiten, wie ich es gewöhnt bin.
Hat jemand Erfahrung mit der Nutzung von § 8 Abs. 1 der Studienordnung?
Danke für Hinweise!