Zweitwohnsitz in M während Amtsjahr

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XYZ

Guest
Hallo zusammen,

hat eigentlich einer von Euch Erfahrungen mit der Wahl eines Zweitwohnsitzes in München während des Amtsjahres? Ich habe gerade mit meinem zuständigen Finanzamt gesprochen, um mich nach der Absetzbarkeit meiner Werbungskosten wie z.B. Umzugskosten, Fahrtkosten, Mietkosten der Zweitwohnung, etc. zu erkundigen.
Formal würde ich ja als Arbeitnehmer nach München umziehen und somit die Grundvoraussetzungen für die steuerliche Absetzbarkeit der durch den Zweitwohnsitz verursachten Kosten erfüllen.

Das Problem ist ja nur, dass die Tätigkeit beim Amt unbezahlt ist und entsprechende Einnahmen aus einer freiberuflichen Tätigkeit stammen. Für die, meint mein Finanzamt, muss ich ja nicht umziehen.

Wer von Euch hat da schon Erfahrungen mit gesammelt? Wäre sehr dankbar für entsprechende Informationen.
 
P

paule

Guest
also wenn die Ausbildung zum PA nicht Deiner freiberuflichen Tätigkeit zu Gute kommt weiss ich es auch nicht....

Bei mir gab es damit jedenfalls kein Problem (ich habe allerdings auch freiberuflich für eine münchener Kanzlei gearbeitet).
 
A

ABC

Guest
Hallo XYZ,

für das Finanzamt ist es von Interesse wo der Lebensmittelpunkt liegt.

Bist Du beispielsweise in H ansässig und musst für die 8 Monate zur Weiterbildung nach M, so wird der Zweitwohnsitz am Ausbildungsort M anerkannt, sofern die Wohnung kleiner als 60 qm ist.

Absetzen lassen sich dann Miete, Nebenkosten, DSL, Fahrtkosten in unbegrenzter Höhe, Sonderfahrten, teilweise auch das Mobiliar etc.
 

Horst

*** KT-HERO ***
Man sollte jedoch die Zweitwohnsitzsteuer in München nicht vergessen.

Wenn man also in Erwägung zieht, größere Beträge bei der Einkommensteuer abzusetzen, sollte man den sauren Apfel Zweitwohnsitzsteuer schlucken, sonst gibt es eventuell Probleme im Gesamtbild, bspw. Miete abgesetzt, aber nicht in München gemeldet gewesen usw.

Von der Zweitwohnsitzsteuer gibt es auch Ausnahmen, etwa für Verheiratete, deren Erstwohnung außerhalb Münchens liegt usw.
 

ander

*** KT-HERO ***
Zweitwohnsitzsteuer aber (wenn die jemand überhaupt noch zahlt) dann nur unter Vorbehalt oder gar nicht.
ich glaube mich zu erinnern, dass es dbzgl. schon eine Entscheidung von BVerfG gibt,dass die Zweitwohnsitzsteuer verfassungswidrig ist. geklagt hatte ein Student, weiss allerdings nicht woraus.

Ich bin mir ziemlich sicher, dass Zweitwohnsitzsteuer kein Thema ist.

Generell würde ich folgendes machen:

Amtszeit = Ausbildung
--> Alle Kosten für die Ausbildung (ich glaube bis €4000), vorliegend also Miete etc. sind absetzbar
--> Familienheimfahrten sowieso, wenn der Lebensmittelpunkt nicht in München liegt. Bei verheirateten liegt dieser idr bei der Ehefrau oder beim Ehemann, ansonsten dort wos einem gefällt :)

das sollte reichen. ob man die absetzbaren kosten nun auf die freiberufliche tätigkeit ansetzt oder auf das gehalt vor der Amtszeit ist egal, weil die einkünfte eh nur addiert werden und davon dann alles abziehbare wieder abgezogen wird.
 
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