G
Genervter
Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f
Objektive Sicherheit gibt es in gar keinem Fall.
Dem Richter bleibt nur, entweder Dein Gewissen oder das freundliche Ermessen des DPMA zu beurteilen. Prima.
Genaugenommen ist die PatAnwAPO ziemlicher Mist. Ist die zufällig seit '98 mal verändert worden?
Ich nehme an, daß dem DPMA piepegal sein wird, ob Du nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast.Gast schrieb:Sondern etwas, von dem man selber überzeugt ist, dass es unter die VO oder die Punkte des Merkblattes fällt.
Objektive Sicherheit gibt es in gar keinem Fall.
Seltsame Auffassung von einem Rechtsstaat, wenn ich noch nicht mal einen Rechtsbeistand fragen kann, was ich tun muß, um Gesetzesvorgaben zu erfüllen.Gast schrieb:Dann macht eine Klage auch Sinn (wozu es dann sowieso nicht kommen sollte).
Dem Richter bleibt nur, entweder Dein Gewissen oder das freundliche Ermessen des DPMA zu beurteilen. Prima.
Genaugenommen ist die PatAnwAPO ziemlicher Mist. Ist die zufällig seit '98 mal verändert worden?