Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere fies?

G

Genervter

Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f

Gast schrieb:
Sondern etwas, von dem man selber überzeugt ist, dass es unter die VO oder die Punkte des Merkblattes fällt.
Ich nehme an, daß dem DPMA piepegal sein wird, ob Du nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt hast.

Objektive Sicherheit gibt es in gar keinem Fall.

Gast schrieb:
Dann macht eine Klage auch Sinn (wozu es dann sowieso nicht kommen sollte).
Seltsame Auffassung von einem Rechtsstaat, wenn ich noch nicht mal einen Rechtsbeistand fragen kann, was ich tun muß, um Gesetzesvorgaben zu erfüllen.

Dem Richter bleibt nur, entweder Dein Gewissen oder das freundliche Ermessen des DPMA zu beurteilen. Prima.

Genaugenommen ist die PatAnwAPO ziemlicher Mist. Ist die zufällig seit '98 mal verändert worden?
 
I

IP

Guest
Re: Zwei Zulassungprüfer beim DPMA: einer nett, der andere f

1. Bei uns sind zwei Kandidaten mit Anfangsbuchstabe "G" und "W" beim gleichen Sachbearbeiter, die Aufteilung scheint also anders zu laufen.

2. Ich habe mir von der Uni neben dem Promotionszeugnis ein Arbeitszeugnis geholt, schließlich war ich Angestellter dort. Da kann man dann seine Wissenschaftliche Qualifikation etwas hinten an stellen und die "technisch-praktische" Seite rausstellen. Deine Simaulationen kann man sicher noch wo anders brauchen, finde halt einen allgemeineren Begriff.

Noch einen Tipp im Umgang mit dem Bosnigl: Eine Beschwerdefähige Entscheidung des DPMA verlangen, dann zieht er den Schwanz ein.

Grüße
 

grond

*** KT-HERO ***
> Von einem Patentanwalt habe ich gehört, dass es zwei Herren
> im DPMA gibt, die entscheiden, ob man als PA-Kandidaten
> zugelassen wird oder nicht.

Ich habe mit zweien zu tun gehabt, die ich auch namentlich benennen kann. Hr. Mathias Hirsch war sehr freundlich und hat trotz verschiedenster Probleme mit einer nicht genannten Vorgesetzten, die meine 15 Monate Zivildienst als Elektriker im Krankenhaus nicht als Arbeit ansah, meine von einem anderen Prüfer, einem Herrn Müller, in einem Telefongespräch als nicht zulassungsfähig beschiedene 3,5-jährige Arbeit als Mikrochipentwickler bei Infineon Technologies anerkannt.

Der Sinn von Regelungen, die allein von der Auslegung des Bearbeiters abhängen, ist allerdings höchst fragwürdig.
 
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