Rex
*** KT-HERO ***
Bei Abmahnungen wegen Marken- oder Patentverletzungen kommt es ja oft vor, dass der Verletzer eine Unterlassungserklärung abgibt aber die Kosten nicht trägt, so dass man diese einklagen muss. Obwohl es dann nur noch um die Kosten geht, handelt es sich um ein Patent- oder Markenstreitsache und die Landgerichte sind zuständig.
Wenn das Honorar nun beim Auftraggeber bzw. eigenem Mandanten selbst eingeklagt wird, habe ich unterschiedliche Meinungen zur Zuständigkeit gehört. Es wird wohl mehrheitlich die Auffassung vertreten, es handle sich ebenfalls um eine Marken- oder Patentstreitsache.
Wie sieht es aber aus, wenn ich nicht nach RVG sondern nach Zeitaufwand abrechne, dann handelt es sich doch um eine Sache, bei der sich die Zuständigkeit nur nach dem Gegenstandswert ergibt, oder sehe ich das falsch?
Wenn das Honorar nun beim Auftraggeber bzw. eigenem Mandanten selbst eingeklagt wird, habe ich unterschiedliche Meinungen zur Zuständigkeit gehört. Es wird wohl mehrheitlich die Auffassung vertreten, es handle sich ebenfalls um eine Marken- oder Patentstreitsache.
Wie sieht es aber aus, wenn ich nicht nach RVG sondern nach Zeitaufwand abrechne, dann handelt es sich doch um eine Sache, bei der sich die Zuständigkeit nur nach dem Gegenstandswert ergibt, oder sehe ich das falsch?