EQE Zulassungsbedingung: Berufserfahrung

EinKandidat

BRONZE - Mitglied
Hallo,

es ist allen bekannt, dass zum Zeitpunkt der Prüfung Kandidaten ein 3-jähriges Praktikum beim einem EPA-Vertreter brauchen, um zur Prüfung zugelassen zu werden. Alternativ kann man sich zur Prüfung anmelden, wenn man mind. 4 Jahre als Prüfer tätig war.

Was passiert aber, wenn man von einer Patentabteilung/Ausbildungskanzlei zum Amt wechselt, um als Prüfer zu arbeiten? Wird die Zeit anteilig gezählt ( 1 Jahr in der Patentabteilung = 1.333 Jahre als Prüfer)?

Und noch eine Frage: gibt es überhaupt Kontrollen während der Prüfung, ob du tatsächlich noch beim Unternehmen bist, bei dem du dich am Anfang deiner Tätigkeit registriert hast? Was wären die Folgen, wenn man ein Wechsel der Tätigkeit/Kanzlei dem Amt nicht mitteilt?


Danke!
 

mibl

Schreiber
Hallo


Ich vermute, dass in beiden Varianten jeweils einzeln gerechnet wird.
Schnittmengen, partielles Anrechnen oder sonstwas kann ich mir nicht vorstellen.
Jedenfalls sind mir dazu keine Regelungen bekannt.

Wenn du also nach 2 Jahren Praktikum beim EPA-Vertreter als Prüfer EP Amt wechselst, dann wirst du wohl trotzdem nochmal deine 4 Jahre absitzen müssen um zur Prüfung zugelassen zu werden.

Aber genau sagen kann ichs dir nicht, das ist nur eine Vermutung meinerseits.


VG
 
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