EQE Zulassung zur EQE

David13

SILBER - Mitglied
Hallo,

ich habe eine Frage zu den Zulassungsbedingungen zur EQE, und hier im Speziellen nach Artikel 10 (2) iii): dieser sieht sinngemäß vor, dass der Bewerber wenigstens 3 Jahre lang unter der Aufsicht einer Person im Sinne der Ziffer ii) Patentangelegenheiten bearbeitet hat. Eine Person im Sinne der Ziffer ii) ist doch aber auch der Geschäftsführer eines Unternehmens, der ja die Firma vpr dem EPA vertreten kann.

Stimmt meine Sichtweise, oder habe ich etwas übersehen?

Weiterhin: gibt es hier jemanden im Forum, der beispielsweise als Patentreferent einer Firma die Bescheinigung über die Ausbildung von seinem GF oder einem Prokuristen unterzeichnet bekam, und dies vom Prüfungssekretariat dann auch anerkannt wurde?

Viele Grüße,

David13
 

Alex:jura

*** KT-HERO ***
Hallo David,

ich glaube Deine Sichtweise ist nicht richtig. Als Aufsichtsperson kommt ein EPA-Vertreter oder ein beim EPA als vertretungsberechtigter Mitarbeiter geführte Person in Frage.

Ich habe beides nacheinander so angezeigt und wurde zur Prüfung zugelassen.
Im Zweifel einfach in der Zulassungsstelle anrufen und nachfragen.

LG
Alexander

PS: manchmal attestiert ein externer Patentanwalt die Ausbildung, wobei dann schon eine sehr enge Zusammenarbeit vorgelegen haben muss.
 

gumman

Vielschreiber
Ich hätte dazu eine Anschlussfrage:

Man kann die 3 Jahre ja abkürzen. Wisst ihr wieviel einem das Fernstudium "Gewerblicher Rechtsschutz" der Fernuni Hagen da bringt? Und wie man sonst noch so abkürzen kann?
 

Das gelbe U

*** KT-HERO ***
Ich glaube nein - sieh in die EQE-Richtlinien, da steht ein eng gefasster Katalog. Mehr als 6 Monate bekommt man in der Regel dann eh nicht (6 Monate z.B. aus dem "Amtsjahr"). Rechne einfach mit den 3 Jahren - die Erfahrung sagt auch, dass man viel früher eh nicht "reif" ist, sich den Blödsinn anzutun.
 

David13

SILBER - Mitglied
Hallo Forum,

hier meine Ergänzungsfrage zur eingangs gestellten Frage:

ist die Abbuchung der Prüfungsgebühr durch das EPA gleichermaßen als Bestätigung für die Zulassung zur EQE aufzufassen? Oder erfolgt die Abbuchung automatisch mit der Anmeldung ohne vorherige Prüfung der Erfüllung der Zulassungsvoraussetzungen?

Gruß,

David13
 

pak

*** KT-HERO ***
Das gelbe U schrieb:
Mehr als 6 Monate bekommt man in der Regel dann eh nicht (6 Monate z.B. aus dem "Amtsjahr"). Rechne einfach mit den 3 Jahren - die Erfahrung sagt auch, dass man viel früher eh nicht "reif" ist, sich den Blödsinn anzutun.
Man ist aber eher bereit, einen Schnellschuss auf das erste Modul zu wagen, ohne dabei - im Falle des Scheiterns - die Ausgleichsmöglichkeit zu verlieren. Wenn es dann klappt, hat man beim zweiten Modul im Jahr drauf einen Tag Pause zwischen D-Teil und C-Teil, was nach Aussage meines Ausbilders ein Segen war ... Also: verkürzen um jeden Preis und einfach mal zum ersten Modul antreten!

pak
 
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