Hallo,
ich habe eine Frage zu den Zulassungsbedingungen zur EQE, und hier im Speziellen nach Artikel 10 (2) iii): dieser sieht sinngemäß vor, dass der Bewerber wenigstens 3 Jahre lang unter der Aufsicht einer Person im Sinne der Ziffer ii) Patentangelegenheiten bearbeitet hat. Eine Person im Sinne der Ziffer ii) ist doch aber auch der Geschäftsführer eines Unternehmens, der ja die Firma vpr dem EPA vertreten kann.
Stimmt meine Sichtweise, oder habe ich etwas übersehen?
Weiterhin: gibt es hier jemanden im Forum, der beispielsweise als Patentreferent einer Firma die Bescheinigung über die Ausbildung von seinem GF oder einem Prokuristen unterzeichnet bekam, und dies vom Prüfungssekretariat dann auch anerkannt wurde?
Viele Grüße,
David13
ich habe eine Frage zu den Zulassungsbedingungen zur EQE, und hier im Speziellen nach Artikel 10 (2) iii): dieser sieht sinngemäß vor, dass der Bewerber wenigstens 3 Jahre lang unter der Aufsicht einer Person im Sinne der Ziffer ii) Patentangelegenheiten bearbeitet hat. Eine Person im Sinne der Ziffer ii) ist doch aber auch der Geschäftsführer eines Unternehmens, der ja die Firma vpr dem EPA vertreten kann.
Stimmt meine Sichtweise, oder habe ich etwas übersehen?
Weiterhin: gibt es hier jemanden im Forum, der beispielsweise als Patentreferent einer Firma die Bescheinigung über die Ausbildung von seinem GF oder einem Prokuristen unterzeichnet bekam, und dies vom Prüfungssekretariat dann auch anerkannt wurde?
Viele Grüße,
David13