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Kann ich eigentlich schon als Patentassesssor vor dem HABM zum European Trademark Attorney zugelassen werden oder ist Voraussetzung zuvor die Zulassung als Patentanwalt (also Vereidigung usw.) zu erlangen?
Habe es inzwischen einfach probiert. Es geht auch als "Nur-Patentassessor". Antrag ausfüllen, vom DPMA die Befähigung bestätigen lassen und an das HABM schicken. Eintragungsbeschluss erfolgte postwendend.