Zulassung als EPA

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loop33

Guest
Hallo zusammen!

Ich habe neulich gelesen, dass man mit einer Rechtsanwaltszulassung die Vertretungsbefugnis vor dem Europäischen Patentamt erhält. Die Eignungsprüfung zum European Patent Attorney entfalle dann.

Stimmt diese Tatsache? Weiß jemand darüber genauer Bescheid?

Danke für eure Antwort.
Gruß
 
I

IP

Guest
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung:

z.B. Artikel 134 (7) EPÜ, gibt es beim EPA auf der Website.
 
G

GAST_DELETE

Guest
Stimmt. Rechtsanwälte dürfen alles vertreten, sie dürfen sich nur nicht Patentanwalt oder zugelassener Vertreter vor dem EPA nennen.
 
U

unknown

Guest
Gast schrieb:
Stimmt. Rechtsanwälte dürfen alles vertreten, sie dürfen sich nur nicht Patentanwalt oder zugelassener Vertreter vor dem EPA nennen.
Das ist nicht richtig, denn sobald ein Rechtsanwalt in die Liste der Vertreter eingetragen ist, darf sich dieser als zugelassener Vertreter vor dem EPA bezeichnen.
 
G

GAST_DELETE

Guest
UnKnown schrieb:
Gast schrieb:
Stimmt. Rechtsanwälte dürfen alles vertreten, sie dürfen sich nur nicht Patentanwalt oder zugelassener Vertreter vor dem EPA nennen.
Das ist nicht richtig, denn sobald ein Rechtsanwalt in die Liste der Vertreter eingetragen ist, darf sich dieser als zugelassener Vertreter vor dem EPA bezeichnen.
nur muss er dafür die Eignungsprüfung ablegen! Ein RA wird ansonsten nicht eingetragen (wäre ja noch schöner)
 
P

Patenter Anwalt

Guest
Die Frage ist nicht sosehr, wer in welcher Liste eingetragen ist, sondern, wie immer : "was kann der Mann ?". Wenn die Klienten einem Rechtsanwalt die Ausarbeitung von Patentansprüchen eines Patentes im Bereich der Genetik, Computerprogramme oder Werkzeugmaschinen anvertrauen, dann ist dagegen nichts einzuwenden. Es ist aber eher unwahrscheinlich.
Und im übrigen sind Rechtsanwälte auch nicht per se qualifiziert im Bereich des Patentverfahrensrechtes : Man schaue mal in die Rechtsprechung der Juristischen Beschwerdekammern, es gibt da viele (auch neuere) Fälle, wo Rechtsanwälte das Erteilungsverfahren versaut haben (z.B. J 1/97, J 10/99, wobei die betreffenden Rechtsanwälte auch noch die Frechheit hatten, ihre Unkenntnis als legitime Entschuldigung geltend zu machen).

Noch einmal : Rechtsanwälte, macht Euch keine Illusionen ! Vertretungsbefugnis heisst nicht, dass die Kunden das auch glauben !
 
D

Dipl.-Phys.

Guest
RA können nicht in die Liste der zugelassenen Vertreter eingetragen werden, sofern sie nicht...technische Befähigung, EQE...

RA können sich aber beim EPA registrieren lassen. Da gibts eine andere Liste als die der zugel. Vertr. für unsereins.

Gruß,
Dipl.-Phys.
(EPA)
 
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