Zulässigkeit eines Einspruchs

Patman

GOLD - Mitglied
folgende vereinfachte Fallgestaltung:

Wir befinden uns im Einspruchsverfahren vor derm EPA.
Ein Patent wurde erteilt mit den Ansprüchen 1, 2 und 3, wobei A2 und A3 auf A1 bzw. A1 und A2 rückbezogen ist.

Nun wird Einspruch mit dem Antrag eingelegt, das Patent in vollem Umfang zu widerrufen.

Eine Begründung wird beigefügt, die darlegen soll, warum A1 und A2 nicht patentfähig ist. A3 wird nicht erwähnt.

Nach Art 99 (1) S.2 EPÜ muss der Einspruch gebründet werden, damit er zulässig ist.

Nun die Frage: Ist der Einspruch bzgl. A3 unzulässig, da zum A3 keine Begründung eingereicht wurde?


vielen Dank schonmal
 

Horst

*** KT-HERO ***
Nein, unzulässig ist er nicht.

Der nicht ausdrücklich angegriffene Unteranspruch kann durch die Einspruchsabteilung trotzdem widerrufen werden, wenn sich aus den vorgelegten Unterlagen prima facie ergibt, dass er keinen Bestand hat ( Entscheidung G 9/91 ).
 

Horst

*** KT-HERO ***
Außerdem T 192/88 zur Auslegung der Einspruchschrift, wonach die Unteransprüche ebenfalls als Gegenstand des Einspruchs anzusehen sind, solange der passende Hauptanspruch angegriffen wurde.

Als Begründung wird jedoch sowohl in der T- wie auch in der G-Entscheidung der Amtsermittlungsgrundsatz angeführt, die Zulässigkeit bleibt somit streng genommen offen.

Solange der Einspruch also in irgendeinem Umfang zulässig ist, wird es wohl schwer, um den Amtsermittlungsgrundsatz herumzukommen und Beweismittel aus dem Verfahren herauszubekommen.
 
F

Formalist

Guest
Es würde doch sowieso ausreichen, nur die unabhängigen Patentansprüche anzugreifen, um ein Patent im vollen Umfang widerrufen zu lassen. Wenn diese Ansprüche atomisiert sind, können sich darauf auch keine anderen Ansprüche zurückbeziehen. Formal wäre der Einspruch in jedem Fall begründet.

Dass der Angegriffene dann Mermkale aus den Unteransprüchen in einen neuen Anspruch aufnimmt, ist natürlich eine andere Frage. Aber darauf muß der Einsprechende ja stets die Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen.

(würde ich jetzt mal so aus dem Bauch heraus sagen)
 
G

Glückwunsch

Guest
Formalist schrieb:
Es würde doch sowieso ausreichen, nur die unabhängigen Patentansprüche anzugreifen, um ein Patent im vollen Umfang widerrufen zu lassen. Wenn diese Ansprüche atomisiert sind, können sich darauf auch keine anderen Ansprüche zurückbeziehen. Formal wäre der Einspruch in jedem Fall begründet.

Dass der Angegriffene dann Mermkale aus den Unteransprüchen in einen neuen Anspruch aufnimmt, ist natürlich eine andere Frage. Aber darauf muß der Einsprechende ja stets die Gelegenheit haben, Stellung zu nehmen.

(würde ich jetzt mal so aus dem Bauch heraus sagen)
1a Antwort! Genau so ist das!
 
P

Plempi

Guest
Was bringe ich in diesem Zusammenhang mit EPA und DPMA durcheinander bzw. was ist falsch?

Kann wirklich jeder Dritte innerhalb der Frist einen Einspruch einlegen oder muss dieser Dritte ein berechtigtes und nachweisbares Interesse an einem Einspruch haben, um Rechtsmissbrauch zu vermeiden?

Danke schon im Voraus.
 
A

Abzähler

Guest
Plempi schrieb:
Was bringe ich in diesem Zusammenhang mit EPA und DPMA durcheinander bzw. was ist falsch?

Kann wirklich jeder Dritte innerhalb der Frist einen Einspruch einlegen oder muss dieser Dritte ein berechtigtes und nachweisbares Interesse an einem Einspruch haben, um Rechtsmissbrauch zu vermeiden?

Danke schon im Voraus.
Das ist wirklich richtig. Daher sollte man als Einzelanwalt immer mindestens zwei Angestellte haben, so daß zumindest ein Dritter dabei ist, der dann auch als Einsprechender fungieren kann.
 
G

Glückwunsch

Guest
Abzähler schrieb:
Das ist wirklich richtig. Daher sollte man als Einzelanwalt immer mindestens zwei Angestellte haben, so daß zumindest ein Dritter dabei ist, der dann auch als Einsprechender fungieren kann.
1a Antwort! Genau so ist das!
 
R

Rätselnder

Guest
Etwas weniger Ironie oder die Kennzeichnung derselben als solche wäre bei vielen Beiträgen und insbesondere einigen voranstehenden angebracht...
 
I

Ironiker

Guest
Rätselnder schrieb:
Etwas weniger Ironie oder die Kennzeichnung derselben als solche wäre bei vielen Beiträgen und insbesondere einigen voranstehenden angebracht...
Achtung Ironie:
Das ganze Forum ist voller Ironie.
 
P

PAulchen

Guest
Wenn jeder Dritte Einspruch erheben kann, sind das bei 80 Mio. Einwohnern ja immerhin pro Patent 26 Mio. potentielle Einprechende.

Kein Wunder, das die Gerichte überlastet sind. Hier sollte das Patentgesetz dringend nachgebessert werden!
 
E

Eispruch

Guest
PAulchen schrieb:
Wenn jeder Dritte Einspruch erheben kann, sind das bei 80 Mio. Einwohnern ja immerhin pro Patent 26 Mio. potentielle Einprechende.

Kein Wunder, das die Gerichte überlastet sind. Hier sollte das Patentgesetz dringend nachgebessert werden!
Hast Du schon einmal einen Einspruch abgerechnet?
Kosten pro Einspruchsverfahren insgesamt ca. 5.000 bis 10.000 €
Bei 26 Mio Einsprüchen ergäben sich Kosten von ca. 130 bis 260.000.000.000 €. Alles klar?
 
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