Kratos
*** KT-HERO ***
Üblicherweise ist es bei der Bewertung der erfinderischen Tätigkeit unerheblich, ob der Erfinder die Erfindung durch Zufall gemacht hat. In einem Prüfungsbescheid "dreht der Prüfer den Spieß um", wie das nachstehende Beispiel zeigt:
Sagen wir, eine Vorrichtung nach dem Stand der Technik weist mehrere Teile A auf, die in beliebiger Orientierung relativ zueinander in die Vorrichtung eingesetzt wurden.
Die Erfindung schlägt nun vor, die Teile A in einer vorbestimmten (im Anspruch definierten) Orientierung relativ zueinander in die Vorrichtung einzusetzen.
Der Verfahrensanspruch wurde genehmigt, hinsichtlich des Vorrichtungsanspruchs führt der Prüfer aus, dass der Fachmann bereits durch Zufall beim Einsetzen der Teile A in die bekannte Vorrichtung ohne erfinderisches Zutun zum Gegenstand der erfindungsgemäßen Vorrichtung gelangen würde, bei der dann zufällig die beanspruchte Orientierung der Teile A zueinander realisiert wäre.
Da bin ich erst mal platt! Irgendwelche Ideen? Ist hier die Anzahl der möglichen Orierntierungen von Bedeutung, die im vorliegenden Fall relativ groß ist? Oder geht die Argumentation des Prüfers ins Leere, da für den Fachmann stets ein ziegerichtetes Handeln typisch ist und dieser eben nichts dem Zufall überlässt? Gehört die Argumentation des Prüfers nicht vielmehr in die Neuheitsbetrachtung?
Fragen über Fragen, danke für die Antworten!
Kratos
Sagen wir, eine Vorrichtung nach dem Stand der Technik weist mehrere Teile A auf, die in beliebiger Orientierung relativ zueinander in die Vorrichtung eingesetzt wurden.
Die Erfindung schlägt nun vor, die Teile A in einer vorbestimmten (im Anspruch definierten) Orientierung relativ zueinander in die Vorrichtung einzusetzen.
Der Verfahrensanspruch wurde genehmigt, hinsichtlich des Vorrichtungsanspruchs führt der Prüfer aus, dass der Fachmann bereits durch Zufall beim Einsetzen der Teile A in die bekannte Vorrichtung ohne erfinderisches Zutun zum Gegenstand der erfindungsgemäßen Vorrichtung gelangen würde, bei der dann zufällig die beanspruchte Orientierung der Teile A zueinander realisiert wäre.
Da bin ich erst mal platt! Irgendwelche Ideen? Ist hier die Anzahl der möglichen Orierntierungen von Bedeutung, die im vorliegenden Fall relativ groß ist? Oder geht die Argumentation des Prüfers ins Leere, da für den Fachmann stets ein ziegerichtetes Handeln typisch ist und dieser eben nichts dem Zufall überlässt? Gehört die Argumentation des Prüfers nicht vielmehr in die Neuheitsbetrachtung?
Fragen über Fragen, danke für die Antworten!
Kratos