Zeitaufwand für Fernstudium Hagen

W

Wolf

Guest
Hallo,

ich überlege mir im Moment, in Richtung PA zu gehen. Wie hoch ist denn der Zeitaufwand für das fernstudium (Hagen) während der Kandidatenzeit einzuschätzen?

Wie gut sind die Unterlagen, die man von Hagen erhält?

Danke!
 
L

Lisa

Guest
Die Güte der von der Fernuni zur Verfügung gestellten Skripte variiert stark - ich habe mir vor allem im 2. Jahr doch ein bisschen Sekundärliteratur beschafft (insbesondere zum ZPO), manche Skripte sind aber auch wirklich gut.

Der Zeitaufwand: 2 Mal eine Woche in Hagen, dann noch Mal 3 Tage in München. Dafür sollte eine gute Kanzlei einen aber freistellen. Für die Einsendeaufgaben und Lektüre der Skripte habe ich im Schnitt ein Wochenende im Monat benötigt, das kann man sicher auch durch gute "Kooperation" mit Kollegen (sprich: Abschreibenop) optimieren, was sich natürlich später eventuell rächt... Gibt aber auch Leute, die brauchen eher 2 Wochenenden im Monat, um das Skript zu lesen und die Aufgaben sorgfältig zu bearbeiten, das ist aber meiner Meinung nach schon eher etwas viel. Vor den beiden Klausuren habe ich (mit gutem Ergebnis) jeweils ein paar Tage gelernt, ich würde sagen, zusammengenommen jeweils 5 bis 7 Tage à 6 bis 8 Stunden an Wochenenden/Uralubstagen/Feiertagen...

Alles nicht so schlimm...
 
G

gast

Guest
hallo lisa

>

und was machen die kandidaten, die keine freistellung bekommen?
 
G

gast2000

Guest
Diese bedauernswerten Kollegen müssen ihren Urlaub für diese Veranstaltungen verbraten...
 
L

Lisa

Guest
gast schrieb:
und was machen die kandidaten, die keine freistellung bekommen?
wie mein Vorredner schon sagte: wer nicht freigestellt wird, muss dafür eben Urlaub nehmen. Die Anwesenheitspflicht bei den Präsenzveranstaltungen kann jedenfalls nicht umgangen werden (halte ich auch nicht für sinnvoll). Eine Kanzlei, die einen für diese Veranstaltungen nicht freistellt, halte ich aber für keine empfehlenswerte Ausbildungskanzlei, da stimmt dann vermutlich auch so Einiges Anderes nicht...
 
Z

zaphod

Guest
Wer keine Freistellung erhält, sollte sich mal § 12 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ansehen...

§ 12
Pflichten des Ausbilders
(1) Patentanwälte und Patentassessoren
haben die Ausbildungstätigkeit
gewissenhaft auszuüben. Dem Bewerber
ist ausreichend Zeit zum Selbststudium
einzuräumen. Führt der Bewerber
das Studium im allgemeinen Recht an
einer Universität (§ 19b) neben der
Ausbildung bei einem Patentanwalt
oder Patentassessor durch, ist ihm auch
hierfür ausreichend Zeit zu geben.
 

Patman

GOLD - Mitglied
gast schrieb:
und was machen die kandidaten, die keine freistellung bekommen?
Diesen Punkt am besten im Bewerbungsverfahren ansprechen und Bestandteil Deiner Kanzleiwahl sein.
Ebenso sollte vor Aubildungsbeginn geklärt werden, wer die Kosten für Hagen trägt. Das kann alles in allem schon grob gerechnet 2000€ werden inkl. Unterkunft während der Präsenzphase.
 
P

Plempi

Guest
"Wer keine Freistellung erhält, sollte sich mal § 12 der Ausbildungs- und Prüfungsordnung ansehen..."

Mit dem Ansehen ändert sich aber nichts, man sollte schon den Ausbilder darauf hinweisen, ob den das allerdings interessiert... Es haben leider nicht alle die Einstellung wie Herr Corvinus, wenn es um die Ausbildung von Kandidaten geht. Außerdem kann man die besagten Tage auch abarbeiten. Was bringt es einem überhaupt, wenn er freigestellt wird? Die Fristen für die Akten ändern sich deswegen nicht, und ein anderer wird die Akten wohl kaum bearbeiten.
 
C

corvinus

Guest
ich bin natürlich sehr geschmeichelt, dies lesen zu dürfen; vielleicht zum besseren Verständnis, warum wir dergleichen nicht tun, da wir natürlich auch keine Altruisten sind:

a) wir sind noch im Aufbau begriffen, haben also ganz andere Dinge um die Ohren als zu warten, dass jemand Aufträge schickt, die ein kandidat abarbeiten kann

b) es ist völlig unproduktiv jemanden auszubilden, der dann frustriert geht, da Frustphasen dann auch schon die Ausbildung überschatten und Übersetzungen kann man noch billiger nach draußen geben, als jemanden mit Fixgehalt für so etwas einzustellen

c) Der Zeitaufwand, um jemanden richtig auszuBILDEN ist enorm, wenn der Ausbildungsauftrag richtig verstanden wird (Ich hatte das Glück so etwas zu erleben) und man braucht etwas mehr Erfahrung im Geschäft als die erforderlichen 5 Jahre, um das halbwegs seriös zu tun. Außerdem ist man üblicherweise vorher nicht so sicher im Geschäft (s.a. a), dass man die finanziellen Einbußen verkraften kann.

d) Kandidaten im Amtsjahr und Kollegenarbeiter kurz nach Zulassung sind sofort auf Problemen einsetzbar, Kandidaten nicht.

So, das wars, auch wenns nicht unbedingt hier her gehört.

Ich schließe mich den Vorschreibern an, dass eine gute Kanzlei Hagen übernimmt und einen Kandidaten dafür freistellt, denn, ich habs damals auch nicht gegelaubt, mit Urlaub siehts hinterher als Freiberufler ganz anders aus und man sollte die kandidatenzeit halbstudentisch noch genießen dürfen...
 

LostJedi

BRONZE - Mitglied
Plempi schrieb:
Was bringt es einem überhaupt, wenn er freigestellt wird? Die Fristen für die Akten ändern sich deswegen nicht, und ein anderer wird die Akten wohl kaum bearbeiten.
Es soll Kanzleien geben, wie zum Beispiel meine, die einem dann weniger Akten auf den Tisch legen, wenn sie wissen, das Hagen-Lernen und Präsenz angeht. Das sollte m.E. auch so sein, da es ja nun mal um die gute Ausbildung gehen sollte, nicht um eine billige Arbeitskraft, die am besten unter einem Aktenstapel verschwindet. Das passiert danach noch früh genug ;) ...
 
G

Gast57

Guest
LostJedi schrieb:
Plempi schrieb:
Was bringt es einem überhaupt, wenn er freigestellt wird? Die Fristen für die Akten ändern sich deswegen nicht, und ein anderer wird die Akten wohl kaum bearbeiten.
Es soll Kanzleien geben, wie zum Beispiel meine, die einem dann weniger Akten auf den Tisch legen, wenn sie wissen, das Hagen-Lernen und Präsenz angeht. Das sollte m.E. auch so sein, da es ja nun mal um die gute Ausbildung gehen sollte, nicht um eine billige Arbeitskraft, die am besten unter einem Aktenstapel verschwindet. Das passiert danach noch früh genug ;) ...
Wenn man die Kandidaten so hört, glaubt eigentlich fast jeder, dass er eine gute Ausbildung erhalten hat, auch wenn er in einer Kanzlei gewesen ist, in die nur ein geringer Teil der fertigen Anwälte zurückkehrt. Das ist bemerkenswert:
Wenn Kanzleien offenisichtlich über ihren Bedarf ausbilden (und das sind nicht gerade wenige, wie auch schon aus den dramatisch gestiegenen Kandidatenzahlen erkennbar ist), dann tun sie dies aus einem offenkundigen Interessen: Unternehmerischem Denken, d.h. Gewinnmaximierung oder auch Geldgier genannt.
Gerade wo viel Arbeit anstrandet, kann der Ausbilder nur wenig Zeit für Ausbildung bereitstellen. D.h. auch der Kandidat muss "rankloppen". Ausbildung wird dann zweitrangig. Der Ausbilder weiß von diesem unschönen Zustand und versucht ihn zu verschleiern, in dem er dem Kandidaten einredet, er werde toll ausgebildet.

Wie gut die Aubildung war, merkt man dann im Amtsjahr, wenn man eine Lücke nach der anderen entdeckt. Da man aber schon jahrelang eingeredet bekommen hat, dass man in einer der besten Kanzleien arbeiten durfte, fühlt man sich immer noch als Held und verkriecht sich lieber mit einem Stapel Bücher zum Lernen als sich einzugestehen, dass man eine miese Ausbildung erhalten hat.

Ich hoffe, einige erkennen die Wahrheit - auch wenn etliche jetzt sicher auf mich einprügeln werden.
 
G

gast2000

Guest
Zum Prügeln fehlt mir hier einfach die physische Möglichkeit, lieber Gast57...;-)

Aber dennoch bleiben manche Deiner Statements hier nicht unwidersprochen.

Auch ich habe im Amtsjahr eine Lücke nach der anderen entdeckt; einfach deswegen, weil ich vorher nur relativ wenige Fälle bearbeiten konnte, die mit ArbnErfG, GeschmMG, Patentnichtigkeitsklagen, Sortenschutz, Halbleiterschutz und anderen schönen Sonderfällen und "Nebengesetzen" zu tun hatten. (Bei Marken beispielsweise sah das schon anders aus.) Man macht eben in der Kanzlei "training on the job", und man weiß das normalerweise vorher. Wenn ich also keine Routine in den obengenannten Fällen hatte, lag das einfach daran, dass die im Arbeitsalltag nicht oft genug aufkamen, um alle Kandidaten zu versorgen. Das ist natürlich von Kanzlei zu Kanzlei verschieden, und wenn man mit Kollegen redet, ist man manchmal verwundert, welche "exotischen" Fälle die schon bearbeiten durften.

Als es dann aber an die EPA-Prüfung ging, habe ich sehr wohl gemerkt, dass meine Lücken hier deutlich geringer waren. War das, was ich bekommen habe, nun eine gute Ausbildung oder nicht? Du wirst nein sagen, weil Deiner Meinung nach die Ausbildung auf die deutsche Prüfung abzielen soll. Aber dann bedenke auch: Die Kanzlei ist nicht alles; es gibt Hagen, die Arbeitsgemeinschaften der Kandidaten, und last not least eben das Amtsjahr, wo man ausgleichen kann.

Wer erwartet, dass alle Kandidaten nur durch ihre Kanzleitätigkeit auf denselben Stand gebracht werden können (und darauf läuft Dein Statement hinaus), der verkennt den Charakter dieser Ausbildung. (Finde ich.)
 
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