Allg. Wirtschafsinformatik (80% Informatik) Patentanwalt möglich?

DPX98a

Schreiber
Hallo zusammen,

ich wollte fragen, ob es möglich ist mit einem Master in Wirtschaftsinformatik aus Österreich an einer technischen Universität Patentanwalt in Deutschland zu werden? Das Studium ist zu 80% ident mit Informatik.

Außerdem wollte ich fragen, welche Tätigkeiten sich als Informatiker für das praktisch technische Jahr anbieten würden? Zählen bereits Praktika im Penetration Testing, Blockchain Development bzw. allgemein Software Engineering?

Ich bedanke mich im Voraus für alle Auskünfte!

VG Daniel
 

PriorArtDefense

GOLD - Mitglied
Ist zumindest in den meisten Universitätsbibliotheken erhältlich. Zusätzlich empfehle ich den Zugriff über beck-online, der im kostenlosen Probeabo möglich ist und zudem jedem immatrikulierten Studenten über seine Universitätsbibliothek möglich sein sollte. Bei völligem Unwillen, die vielvältigen kostenlosen Zugangsmöglichkeiten zu nutzen, tut es auch ein Einzeldokumentabruf.
 

SimonSimon

Schreiber
Hallo DPX98a,

nachdem die anderen Kommentare so hilfreich waren:

Grundsätzlich ist Informatik einer der Studiengänge, mit denen man zugelassen werden kann. Bzgl. Abschlüsse aus dem Ausland gibt es einige Besonderheiten zur Anerkennung in DE (schau mal, ob es hier was auf der DPMA Seite gibt, oder ruf dort ggf. mal an).

Bzgl. des Anteils der technischen Leistungen gilt: JEWEILS in Bachelor und Master muss der technische Anteil den nichttechnischen überwiegen (wichtig: Mathe ist hier vom DPMA als nicht technisch angesehen). Steht aber auch auf der DPMA Seite.

Für das praktische Jahr gehen nur Tätigkeiten außerhalb des Studiums. Keine Studiumspraktika, die dir angerechnet wurden. Für die Bescheinigungen über Inhalt und Zeitumfang der Praktika (die du brauchen wirst) empfehle ich dir mit den Leuten die sie ausstellen zu sprechen, damit klargestellt ist, dass es technische Tätigkeiten waren. Mehr Info zur Eignung deiner Tätigkeiten kann ich dir Mangels Fach-Hintergrund leider nicht geben.

Als Tipp: such über Google mal nach Patentanwälten, die Informatiker sind und schreib ihnen höflich eine Mail bzgl. den Informatik-bezogenen Fragen. Die meisten werden die auch gern beantworten.

VG
 

PriorArtDefense

GOLD - Mitglied
Die Ausführungen von SimonSimon möchte ich dahingehend ergänzen, dass das DPMA zwar Mathematikanteile nicht anerkennt, aber lediglich einen Technizitätsanteil von 60% fordert, während das EPA für die Registrierung Mathematikanteile anerkennt, aber einen höheren Technizitätsanteil von 80% verlangt. Ausführliche Informationen zu der Berechnung der Technizitätsanteile bei mehr oder weniger technischen Bachelor-Master-Kombinationen sowie zu der Frage, welche Praktika und welche weiteren Tätigkeiten als praktische technische Tätigkeit anrechenbar sind, findest du in dem Aufsatz unter der oben angegebenen Fundstelle.
 

NiceGuyEddie

BRONZE - Mitglied
Ich war vor einiger Zeit mit derselben Frage befasst und rief vor etwa 1,5 Jahren beim DPMA an.
Informatik gilt grundsätzlich als technisch/naturwissenschaftliches Fach. Wie immer werden aber die einzelnen Prüfungsleistungen bewertet und nicht der Studiengang als Gesamteinheit. Wo "Informatik" drauf steht, kann im Zweifel auch einiges an Prüfungsleistungen enthalten sein, die einzeln betrachtet gar nicht reine Informatik sind.
Die richtige Vorgehensweise laut DPMA ist, sich zunächst bei einem Patentanwalt zu bewerben. Der Patentanwalt kann dann für seinen Bewerber nachfragen, ob die Leistungen (voraussichtlich) den Vorschriften genügen.
Jedenfalls ist es nicht möglich, unmittelbar an Ausbildungsinteressierte Vorabstellungnahmen abzugeben, da die Zulassung bzw. die Ablehung Verwaltungsakte sind und entsprechend rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
 
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