Für die Erstellung des Europäischen Recherchenberichts für eine Patentanmeldung, die eine Priorität beispielsweise einer deutschen Voranmeldung in Anspruch nimmt, ist kein konkreter Termin vorgeschrieben und letztlich auch nichts üblich.
Ein kurzer Blick in das Online-Register vom EPA (oder auch einfach den eigenen Aktenschrank oder die eigene Datenbank) zeigt, dass so ziemlich alles vorkommt, von einigen Monaten bis zu 5 und mehr Jahren. Ich vermute, Euer Aktenschrank wird etwa ähnliche Inhalte aufweisen. Die Wartezeit hängt vom Fachgebiet der Anmeldung beziehungsweise den zuständigen Recherchenberichterstattern ab, die zu wenige, krank, im Erziehungsurlaub, gerade pensioniert, für ein 1 Jahr als Austauschprüfer im Patentamt von Bolivien oder auch als Anfänger noch ohne Routine sein können. Neben diesen verzögernden Gründen gibt es auch beschleunigende, etwa eine hohe Motivation, die Möglichkeit einer Beförderung durch hohen Arbeitseinsatz, vielleicht auch persönliches Interesse am Thema, gute Gesundheit etc.
Das gilt alles auch für Prüfer beim DPMA.
Für Anmeldungen ohne Inanspruchnahme einer Priorität haben die beiden Ämter interne Vorgaben für ihre Prüfer aufgestellt. Das DPMA hat aufgrund der Schwierigkeiten bei der Einführung der elektronischen Akte allerdings vorübergehend andere Schwerpunkte gesetzt.
Zur Beschleunigung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Deine Ausbilder werden die allerdings alle kennen.