pak
*** KT-HERO ***
Noch eine Frage zum Markenrecht/Domainrecht:
Der Inhaber einer Marke möchte gegen die Verwendung seiner Marke durch einen Dritten, der die Marke als Domain verwendet vorgehen. Sollte der Inhaber der Marke im Verletzungsverfahren erfolgrecih sein, so steht diesem sicherlich ein Unterlassungsanspruch zu. Doch der Dritte könnte doch einfach die unter dr Domain hinterlegten Inhalte löschen, so dass die Marke nicht mehr markenmäßig benutzt wird.
Oder hat der Inhaber auch ein Recht darauf, dass der Dritte die Domain freigibt?
Falls ja, was ist ganz praktisch zu tun, damit der Inhaber der Marke die Domain erhält, zumal bzgl. der Domain mit Sicherheit kein Herausgabeanspruch besteht?
Gracias,
pak
Der Inhaber einer Marke möchte gegen die Verwendung seiner Marke durch einen Dritten, der die Marke als Domain verwendet vorgehen. Sollte der Inhaber der Marke im Verletzungsverfahren erfolgrecih sein, so steht diesem sicherlich ein Unterlassungsanspruch zu. Doch der Dritte könnte doch einfach die unter dr Domain hinterlegten Inhalte löschen, so dass die Marke nicht mehr markenmäßig benutzt wird.
Oder hat der Inhaber auch ein Recht darauf, dass der Dritte die Domain freigibt?
Falls ja, was ist ganz praktisch zu tun, damit der Inhaber der Marke die Domain erhält, zumal bzgl. der Domain mit Sicherheit kein Herausgabeanspruch besteht?
Gracias,
pak